Straffer Terminplan zur Wahl
Die Stadtverwaltung Döbeln bereitet gegenwärtig intensiv die am 26. Januar 2025 und am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen vor.
Am 26. Januar soll ein neuer Landrat für den Landkreis Mittelsachsen gewählt werden, eventuell findet dazu am 23. Februar ein zweiter Wahlgang statt. Ebenfalls am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt.
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landratswahl wurden bereits Ende Dezember 2024 verschickt, mehr als 2.600 Personen haben dafür bisher Briefwahlunterlagen angefordert.
In dieser Woche werden in Döbeln die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl verschickt, so dass auch hier Briefwahlanträge gestellt werden können. Allerdings können die Briefwahlunterlagen momentan noch nicht zugesendet werden. Dies wird voraussichtlich erst ab Anfang Februar möglich sein, da erst dann die Stimmzettel vorliegen. Auch die Briefwahl im Rathaus wird so erst ab Anfang Februar möglich sein.
Bei dieser Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen. Der Bundestag hatte am 16.12.2024 dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert, daraufhin löste der Bundespräsident am 27.12.2024 den 20. Deutschen Bundestag auf. Das Grundgesetz sieht in diesen Fall vor, dass spätestens 60 Tage nach Auflösung des Bundestages Neuwahlen stattfinden müssen (am 23. Februar 2025). Bis dahin müssen die Landeslisten und die Kandidaten der einzelnen Parteien und Wählvereinigungen von den zuständigen Wahlausschüssen bestätigt werden - in Sachsen erfolgt dies am 24. Januar 2025. Danach können noch bis zum 30. Januar 2024 Einsprüche eingelegt werden. Folglich können die Stimmzettel für die Bundestagwahl frühestens am 30. Januar 2025 gedruckt werden.
