18. Januar 2022
Wohngeldantrag auch online erhältlich
Auf Grund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist der Kontakt mit der Wohngeldbehörde derzeit nur eingeschränkt möglich, Wohngeld wird aber nur auf Antrag gewährt und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Neben der telefonischen Anforderung eines Wohngeldantrages gibt es auch die Möglichkeit, das aktuelle Formular über die Hompage der Stadtverwaltung Döbeln (Rubrik Stadtverwaltung - Formularservice) oder über das Amt24 zu erhalten.
Der Antrag ist ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen wieder einzureichen. Das kann auch auf postalischem Weg erfolgen. Vergessen Sie bitte nicht, im Antrag eine Telefonnummer anzugeben, damit die Kontaktaufnahme im Bedarfsfall zeitnah erfolgen kann.
Kontakt:
Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- und Personalamt
Sachgebiet Wohnen/Soziales
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Tel.: 03431 579-210 oder -253
Fax: 03431 579-168
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakte in der Wohngeldbehörde sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Das Rathaus kann aktuell nur mit einem 3G-Nachweis betreten werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2-Maske) ist Pflicht. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.