07.03.2023
Schöffen gesucht!
Sie interessieren sich für Strafverhandlungen und würden gern einmal wie ein Richter urteilen?
Sie sind unparteiisch, bringen eine gute Portion Lebenserfahrung mit und sind bereit, Verantwortung zu übernehmen? Dann ist das Schöffenamt für Sie das Richtige. Als Schöffe haben Sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter, und auch die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Aus diesem Grund werden aktuell neue Interessenten für das Ehrenamt für die nächste Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Nachfolgend beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema:
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Die Bewerber sollten in der Stadt Döbeln wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, aber höchstens 69 Jahre alt sein. Voraussetzung ist zudem die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache. Wer als Schöffe kandidiert, darf bislang zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Auch ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat ist ein Grund, nicht zur Wahl zugelassen zu werden. Ebenfalls nicht kandidieren sollten Bürger, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist nicht notwendig. Bewerber sollten allerdings vorurteilsfrei und unparteiisch sein.
Wo sind Bewerbungen möglich?
Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachsen gegen Erwachsene sind bis zum 28. April 2023 im Haupt- und Personalamt der Stadt Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, möglich. Das Formular steht online zur Verfügung, liegt aber auch im Haupt- und Personalamt in Zimmer 102 oder 103 im 1. Obergeschoss des Rathauses aus. Ansprechpartner im Amt ist der amtierende Amtsleiter Haupt- und Personalamt Andy Scharf (03431 579115 oder -156, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wer Interesse am Amt des Jugendschöffen hat und als ehrenamtlicher Richter in der Strafgerichtsbarkeit bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Heranwachsende und Jugendliche mitwirken möchte, muss sich bis zum 6. April 2023 an das Landratsamt Mittelsachsen wenden. Ansprechpartner dort ist Andreas Köhler, Referatsleiter Besondere Soziale Dienste in der Abteilung Jugend und Familie (03731 799 6477, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Die eingegangenen Bewerbungen werden geprüft und auf eine Vorschlagsliste gesetzt. Diese wird dem Stadtrat vorgelegt. Stimmen mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Gremiums den Namen zu, stehen die Vorschläge fest. Die Liste muss nach dem Stadtratsbeschluss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Zeit ist dafür bis spätestens 31. Juli 2023. Anschließend wird die Vorschlagsliste dem Amtsgericht überreicht, der bis 30. Oktober 2023über die zu wählenden Schöffen entscheidet. Bis zum 30. November 2023 erfolgt dann schließlich die Auslosung der Schöffen auf die Sitzungstage der Gerichte. Laut Gesetz sind bis zu zwölf Sitzungstage vorgesehen. Eine Sitzung kann dabei aus mehreren Verhandlungstagen bestehen.
Gibt es für die Ausübung des Ehrenamtes eine Entschädigung?
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Zahlung eines Entgeltes ist nicht vorgesehen. Allerdings haben die Schöffen Anspruch auf Entschädigung, wie zum Beispiel bei Verdienstausfällen. Auch Fahrtkosten werden erstattet.
Muss der Arbeitgeber Schöffen für ihre Tätigkeit freistellen?
Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine zum Schöffen gewählten Mitarbeiter für die Sitzungstage freistellen. (mf)
Weitere Informationen: https://www.schoeffenwahl.de