Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) regelt, ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.
Vor Beginn eines Vorhabens sollten sich Bauherren daher im Zweifelsfall von der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, ob ihre geplante Baumaßnahme (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung) einer Genehmigung bedarf und welche Vorschriften bei der Ausführung zu beachten sind.
Die Stadt Döbeln ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für das Stadtgebiet Döbeln einschließlich der eingemeindeten Ortsteile.
Dazu gehören
- die ehemalige Gemeinde Ebersbach mit Ihren Ortsteilen Ebersbach, Neudorf, Mannsdorf und Neugreußnig,
- die ehemalige Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf mit ihren Ortsteilen Ziegra, Limmritz, Wöllsdorf, Töpeln, Schweta, Pischwitz, Forchheim und Stockhausen,
- die ehemalige gemeinde Mochau mit ihren Ortsteilen Beicha, Choren, Dreißig, Geleitshäuser, Gertitzsch, Gödelitz, Großsteinbach, Juchhöh, Kleinmockritz, Leschen, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Meila, Mochau, Nelkanitz, Petersberg, Präbschütz, Prüfern, Schallhausen, Schweimnitz, Simselwitz und Theeschütz.
Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören:
- Beratung von Bauwilligen, Unternehmen, Kommunen usw. in baurechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidung über Anträge auf Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Bauantrag / Vorbescheid) sowie über Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen bzw. Befreiungen von Regelungen des öffentlichen Baurechts und Energieeinsparungsvorschriften, Abbruch von Gebäuden (Anzeige)
- Eintragung von Baulasten einschl. Führung Baulastenverzeichnis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Gefahrenabwehr und Überwachung im Zusammenhang mit baulichen Anlagen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnungsrecht
- Bauarchiv
Ansprechpartner:
Leiterin: Frau Sendig
Rathaus, 2. Etage, Zi. 211
Tel.: 03431 / 579151
Frau Hennig
Rathaus, 2. Etage, Zi. 211
Tel.: 03431 / 579 152
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 03431 / 579 291
Anschrift:
Große Kreisstadt Döbeln
Stadtplanungsamt Sachgebiet Bauordnung
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Formulare der Unteren Bauaufsicht