Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung / Institution verantwortlich.
Pressemitteilung der IHK Chemnitz, |
Lieferservice, Onlineshops und Wertgutscheine in |
Pressemitteilung der IHK Chemnitz, |
Unterstützungsmöglichkeiten für Gründer und |
Pressemitteilung EKM Entsorgungsdienste |
Wertstoffhöfe bleiben geöffnet |
Pressemitteilung EKM Entsorgungsdienste |
Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel |
Tierbestandsmeldung 2021 |
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Pressemitteilung Landratsamt Mittelsachsen |
Virtueller Job- und Karrieretag mit dufter Kampagne |
Pressemitteilung Landratsamt Mittelsachsen |
Postkartenaktion des Landratsamtes in Zusammenarbeit |
Neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft, |
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Das Versicherungsamt unterstützt in |
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„Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt |
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Familien stärken - Familienpate werden |
Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz
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Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienset Kreis Mittelsachsen GmbH
Auch in 2021 bleiben die Wertstoffhöfe im Landkreis Mittelsachsen bis auf weiteres wie gewohnt geöffnet, es gelten die regulären Öffnungszeiten. Alle Bürger und Bürgerinnen werden gebeten genau abzuwägen, ob ein Wertstoffhofbesuch notwendig ist. Vor Ort muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Eine Übersicht der Öffnungszeiten und Wertstoffhöfe finden Sie im aktuellen Abfallkalender und unter www.ekm-mittelsachsen.de. Kurzfristige Änderungen sind online unter www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Aktuelles“ verfügbar. eingestellt am 21.01.2021 |
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
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Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen Postkartenaktion des Landratsamtes in Zusammenarbeit
Auch Kinder und Jugendliche sollen wissen, dass wir für sie da sind und es Ansprechpartner für schwierige und belastende Themen gibt. Wir möchten mit dieser Aktion, insbesondere Menschen in herausfordernden Lebenslagen, zeigen, dass es Möglichkeiten der Unterstützung gibt. Es wäre schön, wenn diese Postkarte in möglichst vielen Beratungsstellen, Kitas, Schulen, Ämtern, bei Ärztinnen und Ärzten und in Krankenhäusern ausliegen sowie auf Internetseiten örtlicher Träger auf diese Aktion hingewiesen wird. So werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, nicht wegzusehen, wenn sie Notlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien wahrnehmen und ein Bewusstsein für noch mehr Solidarität zu entwickeln. Beratung erhalten Sie auch hier: Familienbegleitung Freiberg Mittweida Willkommensbesuche: Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche eingestellt am 01.12.2020 |
Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes SachsenforstNeue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft, RL WuF/2020 in Kraft getreten
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Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Das mittelsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) appelliert an alle Bürger des Landkreises, bei der Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mitzuhelfen. Die ersten Nachweise dieser für Schweine hochgefährlichen Tierseuche in Deutschland erfolgten Anfang September in Brandenburg. Von der Landesdirektion Sachsen wurde zudem im April 2020 für die Landkreise Görlitz und Bautzen die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet sowie die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die TKBA. Sollte die Tierseuche weiter fortschreiten, kann es auch im Landkreis Mittelsachsen zu einer solchen Anordnung kommen. Daher möchte das LÜVA gemeinsam mit den Jagdgenossenschaften die Standorte für diese Sammeltonnen vorher planen. Die Jäger bringen bereits jetzt freiwillig Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen zur Untersuchung. Dieses Jahr wurden bereits 616 Proben untersucht.
Schweinehaltungen und insbesondere Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen werden durch das LÜVA auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Regelungen kontrolliert. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Schweinen im Freien im LÜVA beantragt werden muss und nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt werden kann, so zum Beispiel doppelter Zaun mit Untergrabschutz. Es muss jeglicher Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen verhindert werden. Auch das Verfüttern von tierischen Speiseabfällen an Hausschweine ist strengstens verboten. Der Landkreis Mittelsachsen hat sich mit in seiner technischen und materiellen Ausstattung auf den Ernstfall vorbereitet. Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Fragen-Antwort-Katalog zur ASP eingestellt.“ eingestellt am 05. Oktober 2020 |
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachseneingestellt am 05. Oktober 2020 |