Bekanntmachung der Betriebskosten 2019 für den Hort der Schloßbergschule
nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO
(Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsFöSchulBetrVO – Betreuungsangebote - im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Schulträgers)
Name und Standort des Betreuungsangebotes:
Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
1. Zusammensetzung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *
erforderliche Personalkosten 348,72
erforderliche Sachkosten 52,80
erforderliche Betriebskosten 401,52
2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *
Landeszuschuss 135,98
Elternbeitrag (ungekürzt) 56,61
Anteil öffentlicher Schulträger 208,93
3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete in EUR
Abschreibungen 0
Zinsen 0
Miete 0
Aufwendungen gesamt 0
Aufwendungen je Platz und Monat 0
* bezogen auf eine sechsstündige Betreuung
Döbeln, den 19.06.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln