Bekanntmachung der Betriebskosten 2019 für den Hort der Schloßbergschule

nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO

(Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsFöSchulBetrVO – Betreuungsangebote - im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Schulträgers)

Name und Standort des Betreuungsangebotes:
Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

1. Zusammensetzung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *

erforderliche Personalkosten                 348,72
erforderliche Sachkosten                        52,80
erforderliche Betriebskosten                  401,52

2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *

Landeszuschuss                                    135,98
Elternbeitrag (ungekürzt)                         56,61
Anteil öffentlicher Schulträger               208,93

3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete in EUR

Abschreibungen                                              0
Zinsen                                                             0
Miete                                                               0
Aufwendungen gesamt                                   0
Aufwendungen je Platz und Monat                 0

* bezogen auf eine sechsstündige Betreuung

Döbeln, den 19.06.2020

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

pdfBekanntmachung Betriebskosten 2019 Hort Schloßbergschule

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