Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehenden landwirtschaftlichen
Grundstücken ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Stadt / Gemeinde |
Gemarkung |
Flst.Nr. |
Veräußerte Fläche in ha |
davon ha reine LN |
Döbeln |
Limmritz |
152 |
0,6553 |
0,6553 GL |
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundstückes interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, der Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen bis zum 10. Juli 2020 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Freiberg, den 22.06.2020
i. A. Dr. Bernstein
Sachbearbeiter
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft
Fachschulzentrum Freiberg/Zug
Hauptstraße 150
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799 4094
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