In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist nach § 47 c Bundes-Immissionsschutzgesetz die Stadt Döbeln verpflichtet, im Abstand von fünf Jahren Lärmkarten an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Mio. Fahrzeugen/Jahr zu erstellen und die betroffenen Einwohner zu ermitteln.
Lärmaktionsplanung Stufe 3
Im Februar 2019 wurde der 1. Lärmaktionsplan der Stadt Döbeln durch den Stadtrat beschlossen.
Die Beteiligung der Bürger war vom 17.10. - 02.11.2018 möglich. Öffentlich vorgestellt wurden die Planungen auf einer Bürgerversammlung am 30.11.2018. Gleichzeitig waren die staatlichen Gremien beteiligt worden.
Alle Einwendungen und Hinweise wurden geprüft und in den Lärmaktionsplan Stufe 3 eingearbeitet.
Ergebnisse der Lärmkartierung 2012
Weitere Informationen zur Lärmkartierung und die interaktive Karte kann beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingesehen werden.
Für Fragen oder Anregungen zur Lärmkartierung können Sie uns per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren.