Psychiatrische Tagesklinik

Psychiatrische Tagesklinik

Psychiatrische Tagesklinik

 

Psychiatrische Tagesklinik in Döbeln, Dr.-Christian-Beßler-Straße 1 (Foto: H. Kunze)Die Tagesklinik in Döbeln ist eine Einrichtung des Fachkrankenhauses BETHANIEN Hochweitzschen. Das Fachkrankenhaus hat die stationäre psychiatrische Vollversorgung für etwa 230.000 Einwohner im mittleren und südlichen Mittelsachsen sicherzustellen. Es gliedert sich in einen stationären Betriebsteil mit Standort Hochweitzschen, einen teilstationären Betriebsteil mit zwei Tageskliniken in Döbeln und Freiberg und drei Psychiatrische Institutsambulanzen mit den Standorten Döbeln, Hochweitzschen und Freiberg.

In der Tagesklinik für psychisch erkrankte Menschen in Döbeln stehen 20 behindertengerecht ausgestattete Therapieplätze vor, nach oder anstelle einer stationären Behandlung zur Verfügung. Im Gegensatz zu einer ambulanten Therapie, werden ganztägig erweiterte Therapieprogramme für zwei Gruppen angeboten. Die Behandlung findet wochentags statt.
Das Wochenende und die Feiertage verbringt der Patient in seinem gewohnten Umfeld.
Die Gruppentherapie orientiert sich an den notwendigen Therapieansätzen und dem
Leistungsvermögen des Einzelnen.

 

Kontakt:

Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie
BETHANIEN Hochweitzschen
Psychiatrische Tagesklinik Döbeln
Dr.-Christian-Beßler-Straße 1, 04720 Döbeln

Tel.: 03431 6644-0
Fax: 03431 6644-28

Familienpass

Familienpass

Familienpass

 

Montag            geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nur nach Online-Terminvereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Der antragstellende Elternteil hat seinen Personalausweis bzw. einen Reisepass und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig, es erfolgt daher keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Geltungsdauer wird von der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.

Anträge und weitere Informationen zum Familienpass des Freistaates Sachsen finden Sie unter: www.familie.sachsen.de

 

Ausstellung des Familienpasses in Döbeln:

Stadtverwaltung Döbeln
Bürgerbüro
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Tel.: 03431 579-254, -255, -256
Fax: 03431 579-130
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Öffnungszeiten:

Montag geschlossen
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat    09.00 - 12.00 Uhr (nur Pass- und Meldewesen)
Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen

 

Selbsthilfegruppen sind selbst organisierte Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gleiches Problem oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen bzw. dafür unternehmen möchten. Typische Probleme sind etwa der Umgang mit chronischen oder seltenen Krankheiten, mit Lebenskrisen und / oder belastenden sozialen Situationen. Selbsthilfegruppen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation.

Auf der Internetseite der regional organisierten Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe (KISS) kann man sich über das aktuelle Angebot an Selbsthilfegruppen in Sachsen informieren und ggf. vermitteln lassen.

 

Kontakt:

KISS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Mittelsachsen
Zimmerstraße 14, 09648 Mittweida

Tel.: 03727 659100
Fax: 03727 659003
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung

Wohnen

Wohnungsbauförderung

In Sachsen gibt es die Förderrichtlinien Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Ziel beider Förderrichtlinien ist die Wohnraumförderung in Sachsen nachhaltig zu gestalten, um Wohnbedingungen zu schaffen, die den heutigen Erfordernissen Rechnung tragen.

Zum einen geht es um generationengerechtes Wohnen und zum anderen um möglichst preisgünstiges Wohnen bei hohen energetischen Qualitätsstandards. Beide Ausrichtungen dienen einer zukunftsorientierten Entwicklung des Wohngebäudebestandes.

Unter generationengerechten Baumaßnahmen in erhaltenswerten Wohngebäuden sind bauliche Erneuerungen zu verstehen, die sowohl jungen Familien als auch älteren, kranken oder behinderten Menschen das alltägliche Leben in ihrer Wohnung und ihrem unmittelbaren Wohnumfeld erleichtern. Um dies zu erreichen, sollen Barrieren soweit wie möglich abgebaut werden. Ganz praktisch geht es dabei beispielsweise um ausreichend breite Türen, durch die ein Kinderwagen ebenso passt wie ein Rollstuhl. Es geht auch um den Verzicht auf Stolperkanten. So soll ein Bad genügend Bewegungsfreiheit bieten und idealerweise über einen ebenerdigen Zugang zur Dusche verfügen.

Die Richtlinie Energetische Sanierung soll Eigentümer Anreize zur energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude geben. Maßnahmen der Wärmedämmung werden ebenso gefördert, wie die Umstellung auf energiesparende und umweltfreundliche Energieträger. Beispielhaft wäre hier der Austausch von nicht zeitgemäßer Heizungstechnik zu nennen hin zu einer Heizungsanlage mit Brennwerttechnik und Unterstützung mit Solarenergie. Auch spielt die Dämmung des Hauses eine große Rolle bei der Energieeinsparung. So sind Maßnahmen wie der Austausch der Fenster, die Dämmung der Wände sowie des Daches ausdrücklich förderfähig.

Förderprogramme

Energetische Sanierung

Richtlinie des Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohnraum (RL Energetische Sanierung)

 Wer:

  • Selbstnutzer
  • private Vermieter
  • organisierte Wohnungswirtschaft

 Was:

 Energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zur Verbesserung der
 Wärmedämmung, z. B. Dämmung des Daches, Austausch der Fenster

  • zur Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. Anbau Solaranlage
  • zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung, z. B. Austausch von Nachtspeicheröfen durch Brennwerttherme

 Wie:

 Darlehen zwischen 5.000 € und max. 50.000 € je Wohnung

  • Zinsen ab 1,5 % (abhängig von Energiestandard)
  • Laufzeit 20 Jahre
  • bis zu 500 € Zuschuss für energetische Bewertung

Mehrgenerationenwohnen

Richtlinie des Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen)

 Wer:

  • Selbstnutzer
  • private Vermieter
  • organisierte Wohnungswirtschaft

 Was:

 Anpassung bestehender Wohngebäude für generationenübergreifende Wohnformen, z. B.

  • Anpassung von Grundrissen und Türen
  • Entfernung von Schwellen und Treppen
  • Anbau von Balkonen
  • Einbau von Aufzügen, Notrufanlagen und automatischen Türöffnern
  • Schaffung von Gemeinschafträumen
  • Schaffung geeigneter Gebäudezugänge
  • Anpassung des Wohnumfeldes

 Wie:

 Darlehen zwischen 5.000 € und max. 50.000 € je Wohnung/ Gemeinschaftsraum

  • Zinsen 1,5 % in den ersten 10 Jahren, ab dem 11. Jahr 3,5 %
  • Laufzeit 20 Jahre

Wohneigentum

Richtlinie des Staatsministeriums des Innern zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich (RL Wohneigentum)

 Wer:

 Selbstnutzer

 Was:

 Erwerb von bestehenden Wohngebäuden in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen

 Wie:

 Darlehen bis zu 50.000 € pro Person, 30.000 € pro Kind

  • Zinsen 2,0 % (abhängig von der Anzahl der Kinder, die während der Laufzeit des Darlehens hinzukommen, Reduzierung des Zinssatzes auf 1,0 % möglich)
  • Laufzeit 20 Jahre

Antragstellung:

Die Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - schriftlich zu beantragen.

Antragsformulare erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - unter www.sab.sachsen.de, in den Kundencentern/Regionalbüros oder nach telefonischer Anfrage.

Weitere Infos:

Ansprechpartner:

Sächsische Aufbaubank - Förderbank -

Gesprächstermine in den Kundencentern oder Regionalbüros nach telefonischer Vereinbarung unter
Telefon: 0351 4910 4920 werktags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr

Kundencenter Dresden
Pirnaische Straße 9   
01069 Dresden

Kundencenter Chemnitz
Neefestraße 88
09116 Chemnitz

Kundencenter Leipzig
Universitätsstraße 16
04109 Leipzig

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Ehrung von Alters- und Ehejubilaren

Ehrung von Alters- und Ehejubilaren

Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Bild von scym auf PixabayAltersjubiläen

Zum 90./95./100. und zu jedem weiteren Geburtstag werden vom Oberbürgermeister bzw. einem Vertreter der Stadt persönlich Glückwünsche überbracht.

Der Bundespräsident gratuliert Bürgern zur Vollendung des 100./105. und zu jedem folgenden Geburtstag in Form eines Glückwunschschreibens. Der Antrag dazu wird durch die Stadtverwaltung gestellt.

Sollten Sie die persönliche Gratulation nicht wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Ehejubiläen

Zum 60./65./70. und75. Ehejubiläum gratuliert der Oberbürgermeister per Glückwunschschreiben.

Der Bundespräsident gratuliert Ehepaaren zum 65./70. und 75. Hochzeitstag ebenfalls in Form eines Glückwunschschreibens. Der Antrag dazu wird durch die Stadtverwaltung gestellt.

Kontakt:

Stadtverwaltung Döbeln
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Tel.: 03431 579-237
Fax: 03431 579-112
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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04720 Döbeln

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