Hundefreilaufwiese

Hundefreilaufwiese
Die Hundefreilaufwiese befindet sich in der Nähe des Stadtzentrums zwischen der Schillerstraße und der Thielestraße. Die Anlage ist eingezäunt und als Rasenfläche gestaltet. Sie gibt den Haltern die Möglichkeit, ihren Hund im Gelände frei laufen zu lassen.

Hundefreilaufwiese Schillerstraße (Foto: H. Kunze)

Hundestation an der Hundefreilaufwiese - Schillerstraße (Foto: Stadt Döbeln)

Wichtige Hinweise für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer


Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Leinenpflicht
In nachfolgenden Bereichen sind Hunde gemäß §9 der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Döbeln an der Leine zu führen: 
  • vor Kindestagesstätten und Schulen; 
  • auf Gehwegen und in Fußgängerzonen; 
  • auf Kinderspiel- und Sportplätzen;
  • bei Menschenansammlungen; 
  • im Bereich von Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und 
  • in dem in Anlage 1 aufgeführten Bereich. 

Grün- und Erholungsanlagen
In den Grün- und Erholungsanlagen, z. B. in der Freizeitanlage Klosterwiesen, im Bürgergarten und in der Wappenhenschanlage ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.

Kinderspielplätze
Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Hundetoiletten
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Geh- und Fahrwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Die Stadt Döbeln stellt jährlich ca. 150.000 Hundekotbeutel zur Verfügung. Allerdings sind diese Beutel nur für den „Notfall“ vorgesehen. Hundehalterinnen und Hundehalter sollten für die Notdurft des Vierbeiners eigene Hundekotbeutel bei sich tragen. Diese kann man in den meisten Einkaufs- und Drogeriemärkten kostengünstig erwerben.

Die Stadt Döbeln hält an folgenden Standorten Hundekotbeutelspender bereit:

  • Oberbrücke
  • Klostergärten - Tennisplatz
  • Klostergärten - Heinrich-Heine-Straße
  • Klosterwiesen - bei der Kletteranlage
  • Sternplatz
  • Bürgergarten - Friedrichstraße
  • Wettinplatz
  • Döbeln Nord - Bernhard-Kretzschmar-Weg
  • Döbeln-Ost - Unnaer Straße
  • Döbeln-Ost - Lommatzscher Straße
  • Hundefreilaufwiese - Schillerstraße

Lärm
Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

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