Baurecht
Die Stadt Döbeln ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für das Stadtgebiet Döbeln einschließlich der eingemeindeten Ortsteile.
Dazu gehören:
- die ehemalige Gemeinde Ebersbach mit den Ortsteilen Ebersbach, Neudorf, Mannsdorf und Neugreußnig
- die ehemalige Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf mit den Ortsteilen Ziegra, Limmritz, Wöllsdorf, Töpeln, Schweta, Pischwitz, Forchheim und Stockhausen
- die ehemalige gemeinde Mochau mit den Ortsteilen Beicha, Choren, Dreißig, Geleitshäuser, Gertitzsch, Gödelitz, Großsteinbach, Juchhöh, Kleinmockritz, Leschen, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Meila, Mochau, Nelkanitz, Petersberg, Präbschütz, Prüfern, Schallhausen, Schweimnitz, Simselwitz und Theeschütz
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) regelt, ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.
Vor Beginn eines Vorhabens sollten sich Bauherren daher im Zweifelsfall von der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, ob ihre geplante Baumaßnahme (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung) einer Genehmigung bedarf und welche Vorschriften bei der Ausführung zu beachten sind.
Stadtverwaltung Döbeln
Planungamt
Sachgebiet Bauordnung
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Zimmer 211, 2. OG
Frau Sendig
Tel.: 03431 579-151
Frau Hennig
Tel.: 03431 579-152
Fax: 03431 579-291
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr/
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr/
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören:
- Beratung von Bauwilligen, Unternehmen, Kommunen usw. in baurechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidung über Anträge auf Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Bauantrag/Vorbescheid) sowie über Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen bzw. Befreiungen von Regelungen des öffentlichen Baurechts und Energieeinsparungsvorschriften, Abbruch von Gebäuden (Anzeige)
- Eintragung von Baulasten einschließlich Führung Baulastenverzeichnis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- Gefahrenabwehr und Überwachung im Zusammenhang mit baulichen Anlagen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnungsrecht