Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem
- Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
- Bauleitplänen (verbindlicher Bauleitplan).
Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinde, Art. 28 GG).
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt.
Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung) gleich. Der Flächennutzungsplan muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Landratsamt) genehmigt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Übersichten sowohl über die rechtskräftige Flächennutzungs- und Bauleitplanung als auch über aktuelle, sich derzeit im Verfahren befindliche Planungen der Stadt Döbeln.
Stadtverwaltung Döbeln
Planungamt
Sachgebiet Stadtplanung
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
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