Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.

Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck.

Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und als Patengeschenk eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Euro.

Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.

Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu stellen.
Die Antragstellung auf Übernahme der Ehrenpatenschaft erfolgt bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung. Hier erhalten Sie auch gern weitere Informationen.

Kontakt:

Stadtverwaltung Döbeln
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Tel.: 03431 579-237
Fax: 03431 579-112
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Obermarkt 1
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