Wahlen

Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Döbeln
am 10. Mai 2026

Am Sonntag, dem 10. Mai 2026 findet die Oberbürgermeisterwahl statt. Für einen etwaigen 2. Wahlgang ist Sonntag, der 31. Mai 2026 festgelegt.

Momentan laufen die Wahlvorbereitungen. Wahlvorschläge können bis spätestens Donnerstag, den 05. März 2026, 18.00 Uhr beim Gemeindewahlausschuss der Stadt Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Zimmer 104 eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge sind fristgerecht und vollständig mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen einzureichen. Dazu gehören:

  • Bestätigung, dass die unterzeichneten Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlages den zuständigen Vorstand angehören gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 und 2 KomWG.

Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag für das Amt des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Döbeln von 100 Personen unterstützt werden, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages wahlberechtigt und die selbst keine Bewerber des Wahlvorschlages sind.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags

  1. im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
  2. seit der letzten Wahl im Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln vertreten ist

bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Die Unterstützungsunterschriften können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, Zimmer 102 während der allgemeinen Öffnungszeiten ebenfalls bis zum 05. März 2026, 18 Uhr geleistet werden. Dies ist erst möglich, nachdem die Wahl im elektronischen Amtsblatt der Stadt Döbeln bekannt gemacht wurde (spätestens am 09. Februar 2026) und die Parteien/Wählervereinigung oder Einzelbewerber ihre o. g. Unterlagen beim Gemeindewahlausschuss eingereicht haben. Die entsprechenden Formulare für die Unterstützungsunterschriften liegen dann in der Verwaltung aus.

Der Gemeindewahlausschuss ist das für die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl zuständige Gremium. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Die Einladungen werden rechtzeitig im Elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Döbeln unter https://www.doebeln.de/stadtverwaltung/amtsblatt bekannt gegeben.

Rechtsgrundlagen    

Ausgewählte Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen gibt es in der jeweils geltenden Fassung unter den folgenden Links zur Rechts- und Vorschriftenverwaltung Sachsen (www.revosax.sachsen.de):

Kommunalwahlgesetz - KomWG

Sächsische Kommunalwahlordnung - SächsKomWO 

Für Fragen rund um die Oberbürgermeisterwahl in Döbeln stehen die Vorsitzende des Gemeindewahlauschusses Frau Natalie Möckel und deren Stellvertreter Herr Andy Scharf zur Verfügung: 03431 579-109 und -115 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Zur besseren organisatorischen Vorbereitung wird um vorherige Terminvereinbarung für die Einreichung von Wahlvorschlägen gebeten.

Ergebnisse aktueller und vergangener Wahlen

Hier können die Ergebnisse der aktuellen und vergangenen Wahlen für die Stadt Döbeln und ihrer Ortsteile abgerufen werden.
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