Planungen im Verfahren

Planungen im Verfahren

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über aktuelle Planungen der Stadt Döbeln.

Diese Pläne sind Entwürfe, besitzen noch keine Rechtskraft und dienen lediglich zu Informationszwecken.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte persönlich zu den Öffnungszeiten oder schriftlich (per E-Mail oder Fax) an das Stadtplanungsamt.

Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) zum
Bebauungsplan Nr. 29/24
„Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“
(Einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13 BauGB)


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 17/2/2024 vom 26.09.2024 den Entwurf des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ (Stand 14.08.2024) bestehend aus dem Rechtsplan, der Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ umfasst das Flurstück 66/57 der Gemarkung Großbauchlitz. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Es ist beabsichtigt, die städtebaulich anzustrebende Entwicklungsoption laut dem Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Döbeln – Weiterentwicklung der bestehenden Nahversorgungslage Grimmaische Straße zu einem Nahversorgungszentrum – umzusetzen.

Es handelt sich um einen Einfachen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG gemäß § 7 Abs. 1 und 3 bis 7 UVPG i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 2 UVPG für den Bau eines Vorhabens nach Anlage 1 Nummer 18.8 UVPG mit dem Ergebnis durchgeführt, dass für den Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

Die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Entwurf des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ in der Fassung 14.08.2024 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar vom 08.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 auf der Internetseite der Stadt Döbeln unter https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen - und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1046019.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten möglich.

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ bei der Stadt Döbeln abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden, können aber auch schriftlich bei der Stadtverwaltung Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Liebhauser                                                                
Oberbürgermeister
Siegel
30.09.2024

Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark "Am Fuchsloch"

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 auf Grundlage von § 14 ff Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (Sächs.GVBl. S. 62) folgende Satzung über die Veränderungssperre zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ in der Fassung 28.06.2021 beschlossen:

Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ der Stadt Döbeln (Fassung 28.06.2021)

Diese Satzung steht zum Download unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1026000

bereit.

Die Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ der Stadt Döbeln wurde gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB im elektronischen Amtsblatt der Stadt Döbeln, welches am 26.07.2021 erschienen ist, ortsüblich bekanntgemacht. 

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