Sächsische Ehrenamtskarte
In Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements vergibt die Große Kreisstadt Döbeln die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt initiierte Sächsische Ehrenamtskarte. Damit soll das breite Spektrum ehrenamtlichen Handelns in Döbeln gewürdigt werden.
Die aktuelle Ehrenamtskarte (5. Auflage) gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis
31. Dezember 2024.
Eine Reihe von Kooperationspartnern bieten Inhabern der Karte Vergünstigungen an.
Die Ehrenamtskarte können alle Engagierten erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter: 14 Jahre
- Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
- durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich
- Wohnsitz: Döbeln einschließlich aller Ortsteile
Ausnahmen können jedoch gemacht werden, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit überwiegend in Döbeln ausgeübt wird. - Als Jugendleiter kann man die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Die Bewerbung erfolgt über Antrag, einzureichen bei der Stadtverwaltung Döbeln im Büro des Oberbürgermeisters.
Antragsformular auf Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte
Neben der Unterschrift der Bewerberin oder des Bewerbers muss die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements den Antrag bestätigen.
Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ehrenamt.sachsen.de
Stadtverwaltung Döbeln
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Zimmer 114, 1. OG
Tel.: 03431 579-237
Fax: 03431 579-112
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