Sächsische Ehrenamtskarte
2025 - 2027
In Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements vergibt die Große Kreisstadt Döbeln die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt initiierte Sächsische Ehrenamtskarte. Damit soll das breite Spektrum ehrenamtlichen Handelns in Döbeln gewürdigt werden.
Die aktuelle Ehrenamtskarte (6. Auflage) gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis
31. Dezember 2027.
Eine Reihe von Kooperationspartnern bieten Inhabern der Karte Vergünstigungen an.
Die Ehrenamtskarte können alle Engagierten erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter: 14 Jahre
- Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
- Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich
- Wohnsitz: Döbeln einschließlich aller Ortsteile
Ausnahmen können jedoch gemacht werden, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit überwiegend in Döbeln ausgeübt wird. - ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.
Die Bewerbung erfolgt über Antrag, einzureichen bei der Stadtverwaltung Döbeln im Büro des Oberbürgermeisters.
Antragsformular auf Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind durch die Trägerorganisation bzw. die Trägerorganisationen zu bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt.
Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ehrenamt.sachsen.de
Stadtverwaltung Döbeln
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Zimmer 114, 1. OG
Tel.: 03431 579-237
Fax: 03431 579-112
E-Mail: