Ehrung von Alters- und Ehejubiläen
Altersjubiläen
Zum 90./95./100. und zu jedem weiteren Geburtstag werden vom Oberbürgermeister bzw. einem Vertreter der Stadt persönlich Glückwünsche überbracht.
Der Bundespräsident gratuliert Bürgern zur Vollendung des 100./105. und zu jedem folgenden Geburtstag in Form eines Glückwunschschreibens. Der Antrag dazu wird durch die Stadtverwaltung gestellt.
Sollten Sie die persönliche Gratulation nicht wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Ehejubiläen
Zum 60./65./70. und 75. Ehejubiläum gratuliert der Oberbürgermeister per Glückwunschschreiben.
Der Bundespräsident gratuliert Ehepaaren zum 65./70. und 75. Hochzeitstag ebenfalls in Form eines Glückwunschschreibens. Der Antrag dazu wird durch die Stadtverwaltung gestellt.
Kontakt:
Stadtverwaltung Döbeln
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Tel.: 03431 579-237
Fax: 03431 579-112
E-Mail:
