Sozialpass - so ist die Beantragung möglich
Der Sozialpass ist im Landkreis Mittelsachsen seit 2009 gängige Praxis. Die Stadt Döbeln beteiligt sich daran als eine der Partnerkommunen des Landkreises, in denen der Sozialpass auch akzeptiert wird.
Der Sozialpass hat die vordringliche Aufgabe, Personen mit geringem und einfachem Einkommen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu ermäßigten Preisangeboten zu ermöglichen und somit einen wirtschaftlichen Ausgleich für die Betroffenen zu schaffen.
Über 430 Personen haben in den letzten Jahren den Sozialpass in der Stadt beantragt und erhalten. Dieser ist bis zu 12 Monate gültig und kann bei Fortbestehen der wirtschaftlichen Lage verlängert werden.
Gültig ist dieses Dokument nicht nur in der Stadt Döbeln, sondern im gesamten Landkreis Mittelsachsen.
Beantragt werden kann der Sozialpass bei der Stadtverwaltung Döbeln im Sachgebiet Wohnen/Soziales. Wer zuvor Fragen hat, kann sich auch telefonisch über die Antragsvoraussetzungen erkundigen.
Die für die Ermittlung der Einkommensgrenze erforderlichen Nachweise halten Sie bitte bei der Antragstellung bereit und legen diese vor. Es zählen die Einnahmen, die als Nettobetrag erzielt werden.
In der Stadt Döbeln ist der Sozialpass zum Beispiel bei folgenden Einrichtungen nutzbar:
- Musikschule Fröhlich
- Stadtmuseum
- Stadtbibliothek
- Stadtbad
- ausgewählte Veranstaltungen des Theaters laut Preisliste
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Wohnen/Soziales im Rathaus.
Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- und Personalamt
Sachgebiet Wohnen/Soziales
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Zimmer 011, EG
Sachgebietsleiter Andreas Schön
Tel.: 03431 579-213
Fax: 03431 579-168
E-Mail:
(Stand: 01.01.2024):
1 Person | 1.603 EUR |
2 Personen | 2.109 EUR |
3 Personen | 2.617 EUR |
4 Personen | 3.128 EUR |
5 Personen | 3.638 EUR |
6 Personen | 4.144 EUR |
7 Personen | 4.651 EUR |
8 Personen | 5.157 EUR |
9 Personen | 5.664 EUR |
10 Personen | 6.170 EUR |