Bekanntmachungen

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Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung/Institution verantwortlich.

Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz

Sicher durch den Alltag: Verhalten bei Hundebissen und Halterpflichten

Auch im Oktober sind unsere Straßen, Parks und herbstlichen Wanderwege belebt. Menschen und Hunde treffen hier täglich aufeinander. Um ein sicheres Miteinander zu gewährleisten, informiert Ihr Polizeirevier über das richtige Verhalten bei Beißvorfällen und die rechtlichen Pflichten von Haltern sowie Aufsichtspersonen.

1. Richtiges Verhalten nach einem Hundebiss

Ist es zu einem Vorfall gekommen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Personalien austauschen: Tauschen Sie vor Ort sofort Namen, Anschrift und Erreichbarkeiten aus! Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf die Daten des Halters bzw. der Aufsichtsperson und deren Haftpflichtversicherung.
  2. Medizinische Versorgung: Suchen Sie umgehend einen Arzt auf! Auch scheinbar kleine Schrammen können durch den Speichel des Tieres schwere Infektionen (z. B. Tetanus) verursachen.
  3. Beweise sichern: Notieren Sie Ort, Uhrzeit und Ablauf! Fotografieren Sie Verletzungen sowie beschädigte Kleidung und bitten Sie Zeugen um Kontaktdaten!
  4. Vorfall melden: Wird ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt, ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) gegen die Person, welche zum Vorfallzeitpunkt die Aufsicht über den Hund hatte.

2. Die Pflichten von Hundehaltern und Aufsichtspersonen

Ein Hund ist ein Tier und nie zu 100 % berechenbar. Die verantwortlichen Personen tragen daher die volle Verantwortung:

  • Kontrollpflicht: Hunde müssen im öffentlichen Raum jederzeit so geführt werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Wer seinen Hund nicht sicher abrufen kann, muss ihn an die Leine nehmen. Zudem darf das Tier nur Personen überlassen werden, die körperlich in der Lage sind, es sicher zu beherrschen.
  • Gefährdungshaftung (§ 833 BGB): Der Halter haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden – unabhängig von einem eigenen Verschulden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Nach einem Vorfall sollte der Hund zudem tierärztlich untersucht werden, um Krankheiten auszuschließen.
  • Örtliche Vorschriften: Beachten Sie die lokalen Polizeiverordnungen Ihrer Kommune! Insbesondere an Schulen, Spielplätzen oder in Fußgängerzonen gilt oft eine strikte Leinenpflicht.

3. Tipps zur Prävention

  • Keine Hektik: Niemals schreiend, mit hochgerissenen Armen oder rennenden Bewegungen vor einem Hund weglaufen. Das weckt den Jagdtrieb des Tieres.
  • Ruhig verhalten: Bleiben Sie ruhig stehen, nehmen Sie die Arme an den Körper und schauen Sie dem Tier nicht direkt in die Augen (Fixieren wird oft als Bedrohung verstanden)!
  • Erst fragen: Bringen Sie Kindern bei, fremde Hunde niemals ungefragt anzufassen – erst recht nicht, wenn das Tier frisst, mit Gegenständen spielt oder angeleint wartet.
  • Bei Beißvorfällen zwischen Hunden: Greifen Sie niemals mit den Händen dazwischen (akute Verletzungsgefahr)! Versuchen Sie, die Tiere durch Distanz zu trennen! Liegt kein Personenschaden vor, handelt es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit für die Versicherung sowie das zuständige Ordnungsamt.

Ihr Polizeirevier wünscht Ihnen eine sichere und unbeschwerte Herbstzeit!

Ihr/e Bürgerpolizist/in

(eingestellt am 17.09.2026)

Ihr/e Bürgerpolizist/in informiert: Sicher durch den Alltag: Verhalten bei Hundebissen und Halterpflichten

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