Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung/Institution verantwortlich.
Bekanntmachung / Aufruf des Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V.
Aufruf 1-2026-RB-KBAZ - Förderung von Kleinprojekten
Auszug aus dem Aufruf - Förderung von Kleinprojekten.pdf - (Einreichungsfrist: 26.01.2026)
Die Auswahlkriterien und die beizubringenden Unterlagen für den Antrag sind veröffentlicht unter:
www.klosterbezirk-altzella.com/foerderung/regionalbudget/aufruf/aufruf-zum-regionalbudget-26
(eingestellt am 05.01.2026)
Bekanntmachung / Aufruf des Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V.
Aufruf 16/2025 zur Einreichung von LEADER-Vorhaben im Klosterbezirk Altzella gestartet!
Aufgepasst! Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella ruft vom 15. Dezember 2025 bis 26. Januar 2026 im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023 bis 2027 zur Einreichung von LEADER-Vorhaben auf.
Der Aufruf 16/2025 beinhaltet Vorhaben aus dem Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität – ausgerichtet auf Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität. Es können nicht investive Vorhaben zur Erhöhung der kulturellen Vielfalt und zur Unterstützung regionaler Fest- und Festivalkultur bei identitätsstiftender Wirkung in der Region Klosterbezirk Altzella eingereicht werden.
Ausführliche Informationen, Kontakt für Beratung, den vollständigen Aufruf, einzureichende Unterlagen und den Antrag auf Vorhabenauswahl finden Sie unter: www.klosterbezirk-altzella.com/foerderung/leader-foerderung/aufrufe

(eingestellt am 15.12.2025)
Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz
Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert: Verhalten bei Dachlawinen
Der Winter ist da und mit ihm auch der Schnee, welcher nicht nur für Freude, sondern auch für Ärger sorgen kann. Herunterfallendes Dacheis und Dachlawinen können teils zu erheblichen Schäden an Leib und / oder Leben sowie Eigentum führen. Dachlawinen entstehen durch starke Schneefälle, Temperaturschwankungen, Dachkonstruktionen und Schneeansammlungen auf den Dächern.
Grundsätzlich hat der Hauseigentümer Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Hierbei sind regelmäßig Dachkontrollen durchzuführen und gegebenenfalls Dächer von Schnee und Eis zu befreien. Des Weiteren empfiehlt es sich Schneefanggitter oder -balken zu verwenden sowie das Aufstellen von Warnschildern als eine Sofortmaßnahme, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Unter Umständen trägt der Geschädigte eine Mithaftung, wenn seinerseits nicht die nötige Obacht an den Tag gelegt wird, um den Gefahren auszuweichen. Jedoch ist jeder Vorfall als Einzelfall zu betrachten und obliegt damit einer eigenen rechtlichen Würdigung. Einen prüfenden Blick nach oben sollte man bei Schneefall und / oder (Eis-)Regen nicht vergessen. Ist zu erkennen, dass beispielsweise der Schnee schon weit über das Dach hinausragt oder sich große Eiszapfen am Dachrand befinden, sollte man diesen Fußweg bzw. Parkplatz meiden.
Wenn sich eine Dachlawine löst und in der Folge ein fahrendes Fahrzeug beschädigt, handelt es sich um einen Verkehrsunfall. Dieser wird dann durch die Polizei aufgenommen.
Durch regelmäßige Kontrollen, Schneeräumung und Sicherungsmaßnahmen kann das Risiko von Dachlawinen minimiert werden. Es gilt wie so oft, gegenseitige Vor- und Rücksichtnahme.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 23.12.2025)
Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zwischen den Jahren
Über die Weihnachtsfeiertage, inklusive 24. Und 31. Dezember, bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises Mittelsachsen geschlossen. Zwischen den Feiertagen haben die Wertstoffhöfe zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Auch am 27. Dezember 2025 sowie am 02. und 03. Januar 2026 können Abfälle wie gewohnt angeliefert werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
27.12.2025 – 14.02.2026
Kostenlose Weihnachtsbaumentsorgung
Ab dem 27. Dezember bis zum 14. Februar 2026 können abgeschmückte Weihnachtsbäume, in haushaltsüblichen Mengen, kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und die gesonderten Öffnungszeiten zwischen den Jahren.
Schnee und Eis erschweren die Entsorgung
Winterliche Straßenbedingungen machen es den Müllwerkern oft schwer Abfälle fristgerecht zu entsorgen.
Damit die Abfall- und Wertstoffentsorgung bei winterlichen Straßenbedingungen möglichst reibungsarm funktioniert, geben die Abfallberater folgende Hinweise:
- Sollte die anliegende Straße nicht ausreichend geräumt sein, stellen Sie bitte Ihre Abfallbehälter an die nächstgrößere, gut geräumte Straße. Sie können zur Unterscheidung der Tonnen ein farbiges kurzes Band o.ä. an Ihrem Behälter anbringen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Behälter freigeschippt und gut erkennbar sind.
- Angefrorene Reste in den Abfallbehältern können vermieden werden, wenn feuchte Abfälle in Zeitungspapier eingewickelt werden. Den Behälter mit Papier auskleiden, hilft ebenso. Besteht die Möglichkeit, können Behälter vor dem Leerungstag in einer temperierten Garage oder Hausflur aufgetaut werden.
Trotz Anstrengungen von Winterdienst und Müllwerkern können Entsorgungstouren witterungsbedingt ausfallen. Gelingt es nicht, diese innerhalb von 4 Werktagen nachzuholen, kommt das Sammelfahrzeug zum nächsten regulären Entsorgungstermin. Zur Überbrückung derartiger Zeiträume können zugelassene blaue 80-Liter-Restabfallsäcke benutzt werden, die an den zentralen Stellen (siehe Abfallkalender 2026, Seite 7) für 5,20 Euro erworben werden können.
Die EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen wünscht allen Bürgern des Landkreises Mittelsachsen Gesundheit, ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
eingestellt am 28.11.2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts
Tierbestandsmeldung 2026
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail:
Internet: www.tsk-sachsen.de
eingestellt am 25.11.2025
Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Mindestentleerungen nicht vergessen
Die Entleerungsgebühr wird für jede Entleerung des Restabfallbehälters erhoben. Es sind mindestens vier Entleerungen pro Jahr verpflichtend. Es wird empfohlen, die vierte Entleerung nicht erst für Ende Dezember einzuplanen, da Eis und Schnee in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der Abfuhr und damit zu einem überfüllten Abfallbehälter führen können.
Personen, die allein auf einem Grundstück gemeldet sind und ausschließlich einen 80-Liter-Restabfallbehälter nutzen (kein Gewerbebetrieb), können die Mindestanzahl der Entleerungen auf drei pro Jahr reduzieren lassen. Dafür muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres ein schriftlicher, formloser Antrag an:
EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Frauensteiner Str. 95, 09599 Freiberg oder an
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter
Verteilung Abfallkalender 2026
Pro Briefkasten wird nur ein Abfallkalender verteilt, auch wenn mehrere Familien einen Briefkasten nutzen.
Die Stadt Hartha sowie die Gemeinden Dorfchemnitz, Großweitzschen, Mühlau, Mulda, Rossau, Striegistal und Weißenborn übernehmen die Verteilung der Kalender in eigener Zuständigkeit. Bei Fragen oder Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. In den Gemeinden Lichtenberg und Hartmannsdorf liegen die Abfallkalender an den bekannten Ausgabestellen zur Abholung bereit.
Wer bis Mitte Dezember keinen Kalender erhalten hat, kann diesen in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen oder an einem der zehn Wertstoffhöfe im Landkreis abholen.
Für weitere Fragen zur Abfallkalenderverteilung steht die Abfallberatung der EKM zur Verfügung:
Die aktuellen Entsorgungstermine können jederzeit online unter www.ekm-mittelsachsen.de eingesehen werden. Dort stehen sie auch als PDF zum Download oder zur direkten Übernahme in Outlook-Kalender bereit.
Abfallentsorgung bei Schnee und Eis
Schnee und Eis können die Abfallentsorgung erheblich erschweren. Blockierte oder ungeräumte Straßen führen dazu, dass Müllfahrzeuge teilweise nicht zu den Behältern gelangen können.
Die EKM bittet alle Mittelsachsen, Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag an einer befahrbaren Straße bereitzustellen und von Schnee und Eis freizuschippen. So kann die Entsorgung zuverlässig und termingerecht erfolgen.
eingestellt am 20.11.2025
Pressemitteilung Frauenschutzhaus Freiberg
Liebe darf nicht wehtun - Gewalt ist keine Liebe!
Der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der "Orange Day", findet jährlich am 25. November statt. Die Farbe Orange symbolisiert dabei eine bessere und gewaltfreie Zukunft und soll auf die Gewalt an Frauen und Mädchen aufmerksam machen.
Gewalttätige Übergriffe zwischen sich nahestehenden Personen sind auch im Landkreis Mittelsachsen traurige Realität. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 2024 insgesamt 603 Fälle. Auch im Frauenschutzhaus Freiberg suchten in diesem Jahr schon ebenso viele Frauen und Kinder Schutz und Unterstützung wie im Vorjahr, insgesamt 29 Frauen mit 40 Kindern.
Häusliche Gewalt kann Frauen jeden Alters treffen, unabhängig von Herkunft, Bildung oder sozialem Umfeld. Eine Beziehung lebt von Respekt, Vertrauen und Sicherheit. Doch wenn ein Partner die Kontrolle übernimmt, erniedrigt, bedroht oder gar verletzt, findet die Beziehung nicht mehr auf Augenhöhe statt. Wo Gewalt beginnt, endet Liebe. Häusliche Gewalt beginnt selten mit Schlägen. Oft stehen am Anfang Worte, die klein machen und verletzen: „Ohne mich bist du nichts!“, „Du bist schuld, dass ich so ausraste!“ oder „Wenn du gehst, findest du nie wieder Jemanden!“. Solche Sätze verunsichern, machen abhängig und erzeugen Schuldgefühle. Aus abwertenden Worten wird Kontrolle: „Ich will genau wissen, wo du bist!“ Aus Kontrolle entstehen Drohungen – und schließlich körperliche Gewalt. Nach einem Gewaltausbruch folgen nicht selten Entschuldigungen: „Es tut mir leid, das passiert nie wieder!“ Viele Betroffene hoffen dann auf Veränderung, doch die nächste Eskalation kommt fast immer. So dreht sich die Spirale der Gewalt weiter und weiter. Gewalt hat viele Gesichter: Sie kann psychisch sein, durch Demütigungen, Einschüchterung oder Kontrolle. Sie kann körperlich sein, durch Schläge, Tritte oder Festhalten. Sie kann sexuell sein, durch erzwungene Handlungen und den Missbrauch von Nähe. Sie kann ökonomisch sein, wenn Frauen durch Geldentzug oder Arbeitsverbote in Abhängigkeit gehalten werden. Und sie kann digital sein – etwa durch Überwachung, Drohungen oder Bloßstellung im Internet. Besonders häufig ist die Kontrolle des Handys: Nachrichten werden mitgelesen, Passwörter erzwungen, Kontakte eingeschränkt. Täter begründen das oft mit Sätzen wie: „Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du mir doch dein Handy zeigen.“ Frauen, die Gewalt erleben, beschreiben ihre Gefühle oft so: „Ich dachte, ich sei schuld, dass er so wütend wird.“ - „Ich habe geschwiegen, weil ich mich geschämt habe.“ - „Ich hatte Angst, dass er es beim nächsten Mal noch schlimmer macht.“ - „Ich wollte nur, dass die Kinder endlich keine Angst mehr haben.“
Auch Kinder sind immer Mitbetroffene. Selbst wenn sie nicht direkt geschlagen oder bedroht werden, spüren sie die Angst, hören die Drohungen und sehen die Erniedrigungen. Viele Kinder übernehmen Verantwortung, die sie überfordert: „Wenn ich ganz brav bin, dann streiten sie vielleicht nicht!“ Die seelischen Verletzungen, die Kinder durch miterlebte Gewalt erfahren, können ein Leben lang nachwirken.
Hilfe im Landkreis Mittelsachsen: Wer von Gewalt betroffen ist findet verschiedene Hilfeangebote im Landkreis Mittelsachsen. Diese bieten vertrauliche und professionelle Unterstützung, um Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, ein Sicherheitskonzept zu erstellen oder erlebte Gewalt aufzuarbeiten.
- Frauenschutzhaus Freiberg
Tel. 03731-22561
www.frauenschutzhaus-freiberg.de - Koordinierungs- und Interventionsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und Stalking (KOINS) und
Fachberatungsstelle für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen
Tel. 03731-77 44 350
www.koins-mittelsachsen.de - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Tel. 116 016
In akuten Notfällen: Polizei 110
Um auf das Thema aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu leisten, werden alljährlich weltweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt.
Aktionen im Landkreis Mittelsachsen:
- Fahnen- und Lichteraktion – 17.00 Uhr, Schlossplatz Freiberg – im Anschluss 18.00 Uhr, Filmvorführung im Kinder- und Jugendtreff „Tee-Ei“, Untermarkt 5 in Freiberg – „Die Ungehorsame“ (Deutschland/2015/93 min/FSK 12)
- Aufstellen von orangefarbenen Bänken im Stadtgebiet Freiberg (u. a. Kino „Kinopolis“, Eisbahn im Schlosshof)
Schweigen schützt die Täter – Reden schützt die Opfer. Am 25. November erheben wir gemeinsam unsere Stimme für Respekt, Freiheit und echte Liebe.
Denn Liebe darf nicht wehtun – Gewalt ist keine Liebe!
(eingestellt am 22.10.2025)
Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen, Ref. Bauantragsbearbeitung
Ablauf Digitale Baugenehmigung vorgestellt
Der digitale Bauantrag wurde auf einer Digitalmesse in Gießen präsentiert. Der Leiter des Referates Bauantragsbearbeitung im Landratsamt, Erik Wagner, stellte den Ablauf des Verfahrens vor. Er sprach stellvertretend für über 40 weitere Baubehörden, die diesen digitalen Weg bereits gehen.
Die mittlerweile zweite Auflage des Kongresses führte Fachleute aus Bau- und Softwarebranche zusammen, um die digitale Transformation weiter voranzubringen.
„Es geht nicht nur darum, Prozesse nur zu ‚elektrifizieren‘, sondern von der Wirkung her zu denken. Die Zukunft sind also nicht die Transporte von pdf-Dateien, sondern die Vernetzung und der Austausch von Daten“, so der Leiter des Referates Bauantragsbearbeitung Erik Wagner. Als Beispiel nennt er die 3-D-Bauwerksprüfung.
Wagner: „Der Landkreis Mittelsachsen ist Treiber bei der Digitalisierung der Bauprozesse und bringt sich aktiv in die Weiterentwicklung von Plattformen und Datenaustauschstandards ein.“
Im Landratsamt kann der Bauantrag vollständig digital beantragt werden. Die Bearbeitungszeiten werden erheblich verkürzt. Beteiligte Stellen werden sternförmig online beteiligt. Daneben stehen weitere Leistungen wie Vorbescheid, Genehmigungsfreistellung und Abbruchanzeige sowie die Anzeige von Baubeginn und Nutzungsaufnahme als Onlinedienst zur Verfügung.
Entwurfsverfasser können für Bauherren die Anträge stellen. Bei der Freizeichnung muss der Bauherr selber nicht mehr mitwirken. Die Einreichung der Schriftform, wie auch das Unterschreiben von Formularen und Zeichnungen, entfallen dabei und werden durch die digitale Freizeichnung ersetzt. Für die Beantragung ist das Nutzerkonto Bund-ID (https://id.bund.de/de) erforderlich. Dazu ist die Online-Funktion des Personalausweises freizuschalten oder das persönliche ELSTER-Zertifikat (Steuererklärung) zu verwenden. Für Unternehmen steht alternativ das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) zur Verfügung. Die Kommunikation mit der Baubehörde erfolgt vollständig digital über die Onlineplattform.
Das Online-Portal für die digitale Baugenehmigung des Landkreises Mittelsachsen ist im Internet unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/ erreichbar.

eingestellt am 20.06.2025



