Bekanntmachungen

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Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung/Institution verantwortlich.

Vorsicht vor nicht genehmigten Sperrmüllsammlungen 

Die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH weist darauf hin, dass derzeit vermehrt Handzettel im Landkreis Mittelsachsen verteilt werden, die zur Bereitstellung von Elektrogeräten, Fahrzeugen und Maschinen, Schrott oder Möbeln aufrufen. Dabei handelt es sich um keine kommunale Sperrmüllabholung. 

Die Bevölkerung des Landkreises sollte bei solchen Angeboten vorsichtig sein und im Zweifel von einer Bereitstellung absehen. In der Vergangenheit wurden bei derartigen Sammlungen häufig nur hochwertige und gut erhaltene Gegenstände mitgenommen, während andere Abfälle zurückblieben.

Die EKM weist zudem darauf hin, dass abzuholende Abfälle ausschließlich auf dem eigenen Privatgrundstück zur Abholung bereitgestellt werden dürfen. Nicht mit-genommene Abfälle sind vom Bereitsteller unverzüglich zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Für eine zuverlässige Sperrmüllabholung ist die reguläre Anmeldung über die EKM vorgesehen. 

Zum Sperrmüll gehören Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus privaten Haushalten, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in einen 80-Liter-Restabfallbehälter passen oder zu schwer dafür sind.

Nicht zum Sperrmüll gehören: Elektronikaltgeräte, Schadstoffe, Fahrzeugteile, Wertstoffe, Schrott, Alttextilien, Bauschutt und Baustellenabfälle sowie Renovierungsabfälle wie Laminat, Paneele oder Sanitärkeramik.

Weitergeben statt wegwerfen: Prüfen Sie vor der Bereitstellung, ob gut erhaltene und zeitgemäße Einrichtungsgegenstände noch verschenkt oder weiterverkauft werden können.

 Unabhängig von der Sperrmüllabholung besteht für alle Einwohner des Landkreises Mittelsachsen ganzjährig die Möglichkeit, Sperrmüll selbst zu einem der zehn Wertstoffhöfe zu bringen. Dort können bis zu 3 m³ je Anlieferung kostenfrei abgegeben werden.

Auch Elektronikaltgeräte, Alttextilien, Papier und Pappe, Verpackungsglas sowie Verpackungen aus Kunststoff werden an den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen.

 

Sperrmüllabholung für 2026 noch bis 31. Oktober anmelden 

Die Anmeldung zur Sperrmüllabholung im Jahr 2026 ist noch bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Maßgeblich ist dabei das Posteingangsdatum. Später eingehende Anmeldungen können für eine Abholung im Jahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. 

Für die Anmeldung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die ausgefüllte Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender kann direkt an das zuständige Entsorgungs-unternehmen gesendet werden. Welches Unternehmen für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, können Sie dem Abfallkalender 2026 auf Seite 9 entnehmen. 

Bitte beachten Sie: Die Sperrmüllkarte muss vollständig ausgefüllt und sowohl die Karte als auch der Briefumschlag mit der erforderlichen Briefmarke versehen werden. 

Alternativ können Sie die Sperrmüllabholung online unter www.ekm-mittelsachsen.de → Service und Dienstleistungen → Formulare → Formular: „Sperrmüll anmelden“ beantragen. 

Die EKM empfiehlt allen Einwohnern, die eine Sperrmüllabholung im Jahr 2026 benötigen, ihre Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen. 

 

2. Rate der Abfallgebühren am 01. Oktober fällig 

Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH erinnert an die Bezahlung der am 01.10.2026 fälligen Abfallgebühren gemäß dem Abfallgebührenbescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 20. Februar 2026. 

Die pünktliche Bezahlung der Abfallgebühren vermeidet eine Mahnung und damit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge. 

Bei Objekteigentümern, die ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben, wird die Forderung zur Fälligkeit 01.10.2026 automatisch vom Konto abgebucht.

Pressemitteilung der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH 

 

(eingestellt am 15.09.2026)

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