Familienpass
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Der antragstellende Elternteil hat seinen Personalausweis bzw. einen Reisepass und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig, es erfolgt daher keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Geltungsdauer wird von der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.
Weitere Informationen zum Familienpass des Freistaates Sachsen finden Sie unter: www.familie.sachsen.de
Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses des Freistaates Sachsen.pdf
Bürgerbüro
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
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Fax: 03431 579-130
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