Wohngeld
Allgemeine Informationen
Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet das Land Sachsen zusammen mit dem Bund in solchen Fällen mittels Wohngeld finanzielle Hilfe. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt für:
Mietzuschuss:
- Mieter der selbstgenutzten Wohnung
- Untermieter
- Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus
Lastenzuschuss:
- Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes
- Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung
Weitere wichtige Details:
- Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
- Der Anspruch beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
- Wohngeld wird nach der Höhe der Miete oder Belastung berechnet.
- Wohngeld richtet sich nach der Größe des Haushaltes.
- Wohngeld wird einkommensabhängig geleistet.
Das Wohngeld können Sie bei der Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung beantragen und erhalten diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch von dieser bewilligt und ausgezahlt.
Über das Serviceportal Amt24 des Freistaates Sachsen können Sie sich alle Wohngeldanträge herunterladen und erhalten weitere Informationen zum Thema Wohngeld.
Haupt- und Personalamt
Sachgebiet Wohnen/Soziales
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Wohngeld
Zimmer 013, EG
Tel.: 03431 579-210
Zimmer 012, EG
Tel.: 03431 579-106
E-Mail: