Bebauungspläne

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Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Döbeln. Diese Pläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die unterzeichneten und gesiegelten Planunterlagen einschließlich Begründungen können Im Stadtplanungsamt zu den u. a. Öffnungszeiten eingesehen werden.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte persönlich zu den Öffnungszeiten oder schriftlich (per E-Mail oder Fax) an das

Stadtplanungsamt Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Rathaus - Zi. 202

Ansprechpartner:  
Frau Weber Tel.: 03431 579-285
Frau Grahl Tel.: 03431 579-270
  Fax: 03431 579-291
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

    Übersicht rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Döbeln

Bebauungsplan Nr. 1a                                                             

Gewerbegebiet Döbeln-Ost

einschließlich der 1. Änderung rechtskräftig seit 18.04.1996

pdfBPL_1a.pdf

IG-1A                                                                                   

Bebauungsplan Nr. 1b

Industriegebiet Döbeln-Ost

 rechtskräftig seit 18.04.1996

1. Änderung rechtskräftig seit 12.03.1998

pdfBPL_1b.pdf

2021 06 24 Luftbild Walduferviertel

Bebauungsplan Nr. 1c

Döbeln Ost "Dresdner Straße Nord"

rechtskräftig seit 02.07.2015

 pdfBPL_1c.pdf

Dresdner Straße Nord

Bebauungsplan Nr. 6.2/92

Döbeln „Innenstadt“

rechtskräftig seit 06.07.1995

1. Änderung rechtskräftig seit 13.09.2001

2. Änderung rechtskräftig seit 03.11.2005

pdfBPL_6.2_92.pdf

 

Mitte 

Bebauungsplan Nr. 7.2/91

"Holländerweg" Döbeln

rechtskräftig seit 17.08.1994

  pdfBPL_7.2_91.pdf

 

Kästner

Bebauungsplan Nr. 8/91

Wohnungsbaustandort "Finkenweg"

rechtskräfig seit 30.10.1996

 pdfBPL_8_91.pdf

Finkenweg

Bebauungsplan Nr. 9/92

Doppelhausstandort Döbeln - "Blumenstraße"

rechtskräftig seit 30.10.1996

pdfBPL_9_92.pdf 

 

Blumenstraße
 

Bebauungsplan Nr. 10/95

Wohnungsbaustandort "Döbeln Sörmitz"

rechtskräftig seit 10.04.1997

einschließlich der
1. Änderung rechtskräftig seit 20.05.1999 und
2. Änderung rechtskräftig seit 03.07.2003

pdfBPL_10_95.pdf

 

Sörmitz

Bebauungsplan Nr. 11

"Burgstraße West"

rechtskräftig seit 02.07.2015

 pdfBPL_11_.pdf

 

Burgstraße West

 Bebauungsplan Nr. 13.1/93

Wohnungsbaustandort Döbeln-Masten "Harthaer Straße"

rechtskräftig seit 13.06.1996

einschließlich der 1. Änderung rechtskräftig seit 05.10.2000

pdfBPL_13.1_93.pdf 

 

Harthaer

Bebauungsplan Nr. 13.2/93

Wohnungsbaustandort "Alte Gärtnerei" Döbeln-Masten

rechtskräftig seit 05.02.1998

pdfBPL_13.2_92.pdf

 

Ring

Bebauungsplan Nr. 14/93

"Lehmgrube" Mastener Straße

rechtskräftig seit 01.12.1994

 pdfBPL_14_93.pdf

 

 Lehmgrube

Bebauungsplan Nr. 15/94

"Wohnungsbaustandort Döbeln-Nord"

rechtskräftig seit 06.07.1995

einschließlich
1. Änderung rechtskräftig seit 15.05.1996
2. Änderung rechtskräftig seit 12.03.1998

pdfBPL_15_94.pdf

 

 Heidenheimer

Bebauungsplan Nr.17/2019

"Walduferviertel"

rechtskräftig seit 09.11.2021

 pdfBebauungsplan 17/2019.pdf

 
pdfBegründung.pdf
    -
weitere Anlagen zur Begründung

 pdfUmweltbericht.pdf

 pdfZusammenfassende_Erklärung.pdf

 2021 06 24 Luftbild Walduferviertel

Bebauungsplan Nr. 18/96  

"Zschackwitz-Döbeln"

rechtskräftig seit 09.10.1997

 pdfBPL_18_96.pdf

 

Zschackwitz

Bebauungsplan Nr. 20/98

"Südliche Klostergärten"

rechtskräftig seit 06.04.2000

pdfBPL_20_98.pdf

 

 kloster

Bebauungsplan Nr. 21/98  

"Windpark Döbeln"

rechtskräftig seit 15.11.2001

 pdfBPL_21_98.pdf

 

 wind

 Bebauungsplan Nr. 22.2/00

"An der Beule - südlicher Bereich"

rechtskräftig seit 28.05.2003

 pdfBPL_22.2_00.pdf

 

Beule 

Bebauungsplan Nr. 24/00  

"Sonnenhang"

rechtskräftig seit 18.10.2001

einschließlich der 1. Änderung rechtskräftig seit 10.09.2002
einschließlich der 2. Änderung rechtskräftig seit 30.10.2003

 pdfBPL_24_00.pdf

 

 Sonnenhang

Bebauungsplan Nr. 25/00  

"An der Zschackwitzer Straße"

rechtskräftig seit 18.10.2001

  pdfBPL_25_00.pdf

 

 ZschackwitzerStr

Bebauungsplan Nr. 12/92

"Ehemaliger Industriestandort Döbeln-Mitte"

rechtskräftig seit 31.08.2006

pdfBPL 12/92

 

 Kaufland

Bebauungsplan Nr. 26

"Am Roten Kreuz"

rechtskräftig seit 04.10.2012

pdfBPL_26.pdf

 

Rotes-Kreuz 

Bebauungsplan Nr. 27

"Kleine Gasse"

Satzungsbeschluss vom 11.07.2013

pdfBPL_27.pdf

 Kleine-Gasse

Bebauungsplan Nr. 28                                                              

"Sonnenterrassen"

rechtskräftig seit 29.01.2015

pdfBLP_28.pdf

 

      Sonnenterassen        

Bebauungsplan Nr. 30

"Sörmitz / Zschackwitzer Str."                                                 

rechtskräftig seit 17.12.2021

pdfBPL 30.pdf

pdfBPL 30 Begründung.pdf
    - weitere Anlagen zur Begründung
 

      Luftbild        

    

 Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan

"Erweiterung Betriebsgelände Mahl- und Mischdienst      

R. & M. Voigt GmbH

rechtskräftig seit 27.08.2015

 pdfBPL.pdf

 

        Betriebsgelände Mahl- und Mischdienst R. & M. Voigt GmbH     

 Rechtskräftige Bebauungspläne der ehemaligen Gemeinde Mochau

Bebauungsplan Nr. 1                                                             

Gewerbegebiet "Am Fuchsloch"                                             

rechtskräftig seit 29.07.1992

pdf BLP Am Fuchsloch.pdf

 

      Gewerbegebit "Am Fuchsloch"      

Bebauungsplan Nr. 2                                                                 

"Mochau Nord"                                                                        

rechtskräftig seit 16.05.1995

pdfBLP Mochau Nord.pdf

pdfMochau_Nord_Textteil.pdf     

 

      Mochau Nord     

   

Bebauungsplan Nr.5                                                                  

"Lüttewitz"

rechtskräftig seit 29.06.2001                                                    

pdfBLP Lüttewitz.pdf

 

      Lüttewitz     

Bebauungsplan Nr. 6                                                               

"Bungalowsiedlung Choren"

rechtskräftig seit 19.06.2000                                                    

einschließlich 1. Änderung rechtskräftig seit 22.09.2006              

pdfBLP "Bungalowsiedlung Choren".pdf

pdfSatzung zum BLP Bungalowsiedlung Choren.pdf

 

    Bungalowsiedlung      

Bebauungsplan Nr. 26                                                             

Petersberg "Am Schulberg"                                                     

rechtskräftig seit 16.03.1995                                     

pdfBLP "Am Schulberg".pdf

 

          

Rechtskräftige Bebauungspläne der ehemaligen Gemeinde Ebersbach

Bebauungsplan Nr. 2                                                             

"Am Rittergut"

einschließlich 1. Änderung rechtskräftig seit 20.08.1996              

pdfBLP "Am Rittergut"_.pdf

 

                                                                                                                                                             
Einzelimmobilien

Einzelimmobilien

Einzelimmobilien

Aktuell werden von der Stadt Döbeln keine Immobilien zum Kauf oder zur Vermietung angeboten.

 

Einzelstandorte

Einzelstandorte

Bauplätze

 

 Ansprechpartner:
 Stadtverwaltung Döbeln
 Baubetriebsamt/SG Liegenschaften
 Obermarkt 1
 04720 Döbeln

 Tel.: 03431 579288 bzw. 
 03431 679850

 Fax: 03431 579289
 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einzelstandorte

 

Zur Zeit liegen keine entsprechende Angebote vor.

 

 

Bauarchiv

Bauarchiv

Bauarchiv

Die Stadt Döbeln verfügt über einen großen Bestand an Bauakten. Die ältesten Bauakten sind aus den Jahren
um 1860.

Hauseigentümer und deren Bevollmächtigte, die bauen oder ihr Haus verkaufen wollen, finden hier Grundrisse, Schnitt oder die statische Berechnung dazu. Zur Einsichtnahme in die Bauakte wird ein Eigentumsnachweis, der Personalausweis bzw. eine Vollmacht benötigt. Die Einsichtnahme und das Erstellen von Kopien (DIN A4 bis
DIN A1) sind gebührenpflichtig. Die Gebühren und Auslagen werden nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung - bekanntgemacht im Amtsblatt am 29.01.2004, in Kraft getreten am 30.01.2004) berechnet.

Telefonische Auskünfte können nur in Bezug auf das Vorhandensein einer Bauakte erteilt werden.

Bauarchiv

Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Ansprechpartnerin:   Carolin Hirsch

Rathaus, 3. Etage, Zi. 316

Tel.: 03431 / 579 277 oder 153

Fax: 03431 / 579 291

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Baurecht

Baurecht

Planen & Bauen

 

 Stadtverwaltung Döbeln
  Planungamt
  Sachgebiet Bauordnung

  Obermarkt 1, 04720 Döbeln, 2. Etage Zi.

  Frau Sendig
  Tel.: 03431 579-151

  Frau Hennig
  Tel.: 03431 579-152

  Fax: 03431 579-291
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  Öffnungszeiten:
  Montag        geschlossen 
  Dienstag      9.00 - 12.00/13.00 - 18.00 Uhr
  Mittwoch      9.00 - 12.00 Uhr
  Donnerstag  9.00 - 12.00/13.00 - 16.00 Uhr
  Freitag         9.00 - 12.00 Uhr

Baurecht

Die Stadt Döbeln ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für das Stadtgebiet Döbeln einschließlich der eingemeindeten Ortsteile.

 Dazu gehören

  • die ehemalige Gemeinde Ebersbach mit Ihren Ortsteilen
    Ebersbach, Neudorf, Mannsdorf und Neugreußnig,
  • die ehemalige Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf mit ihren Ortsteilen
    Ziegra, Limmritz, Wöllsdorf, Töpeln, Schweta, Pischwitz, Forchheim und Stockhausen,
  • die ehemalige gemeinde Mochau mit ihren Ortsteilen
    Beicha, Choren, Dreißig, Geleitshäuser, Gertitzsch, Gödelitz, Großsteinbach, Juchhöh,
    Kleinmockritz, Leschen, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Meila, Mochau, Nelkanitz, Petersberg,
  • Präbschütz, Prüfern, Schallhausen, Schweimnitz, Simselwitz und Theeschütz.

Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) regelt, ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. 

Vor Beginn eines Vorhabens sollten sich Bauherren daher im Zweifelsfall von der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, ob ihre geplante Baumaßnahme (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung) einer Genehmigung bedarf und welche Vorschriften bei der Ausführung zu beachten sind.

 Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören:

  • Beratung von Bauwilligen, Unternehmen, Kommunen usw. in baurechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidung über Anträge auf Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Bauantrag / Vorbescheid) sowie über Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen bzw. Befreiungen von Regelungen des öffentlichen Baurechts und Energieeinsparungsvorschriften, Abbruch von Gebäuden (Anzeige)        
  • Eintragung von Baulasten einschl. Führung Baulastenverzeichnis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
  • Gefahrenabwehr und Überwachung im Zusammenhang mit baulichen Anlagen
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnungsrecht
  • Bauarchiv

 Formularservice

Bauantrag nach
§ 68 SächsBO neu
  Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62 SächsBO
  Anzeige der Beseitigung
von Anlagen
nach § 61 (3) SächsBO
         
Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 SächsBO   Antrag auf Vorbescheid
nach § 75 SächsBO
  Antrag auf Zustimmung
nach § 77 SächsBO
         

   Antrag auf
  - Abweichung nach
§ 31(1) 
   SächsBO

  - Ausnahme nach § 31 (1)
   SächsBO

  - Befreiung nach § 31 (2)
   SächsBO
  - sonstige Abweichung nach 
    §
67 SächsB

  Schriftlicher Teil des
Lageplans
nach § 9 DVOSächsBO
  Baubeschreibung
         
Erklärung des Tragwerks-
planers zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 (3) DVOSächsBO
  Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB und § 68 (1)
und 77 (1) SächsBO
  Bestätigung der Gemeinde
für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62 SächsBO
         
Baubeginnsanzeige
nach § 72 (8) SächsBO
  Anzeige der Aufnahme der Nutzung nach § 82 (2) SächsBO   Bestätigung des
Eingangsdatums in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62SächsBO
         
Antrag auf Eintragung
einer Baulast nach
§ 83 Absatz 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
  Antrag auf Abgeschlossen-
heitsbescheinigung
   

 

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