Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
117/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 20.10.2021 (Korrektur zur Veröffentlichung 112/2021e vom 04.10.2021)
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal liegt entsprechend § 76 SächsGemO in der Zeit vom 04.11. – 15.11.2021 in der Geschäftsstelle in Döbeln, Bahnhofstraße 42, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Bedenken und Einwände können in der Zeit vom 04.11. – einschließlich 26.11.2021 durch die Einwohner und Abgabepflichtigen geäußert werden.
Döbeln, 01.10.2021
Abwasserzweckverband Döbeln – Jahnatal
Schilling
Verbandsvorsitzender