Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

21/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 24.02.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Beicha
am Mittwoch, 08.04.2020, 18.00 Uhr

Hiermit werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Beicha, Meila, Schweimnitz, Gödelitz und Nelkanitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Ort, Raum: Dorfgemeinschaftshaus Beicha, 04720 Döbeln, OT Beicha

Tagesordnung:

1

  Jahresbericht des Vorstandes

2

  Kassenbericht

 3 

  Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und
  des Kassenführers

4

  Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der
  Jagdpacht und Wildschadenspauschale

5

  Bericht des Jagdpächters

6

  Wahl des Vorstandes und des Kassenführers

7

  Sonstiges

 

Anmerkung:

Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzlicher Begriff Jagdgenosse) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchsten einen Jagdgenossen vetreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Döbeln, 19.02.2020

Eberhard Roßberg
Jagdvorsteher der JG Beicha

 

pdfEinladung Jahreshauptversammlung JG Beicha am 08.04.2020

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