Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
33/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 01.04.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Umlaufbeschlüsse des Hauptausschusses
Aufgrund der aktuellen Lage und Corona-Pandemie werden fristgebundene Entscheidungen per Umlaufbeschluss gefasst. Die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten benötigte Vorlagen und Stimmzettel per Post – letztere sind bis spätestens zum 9. April 2020 an die Stadtverwaltung Döbeln unterschrieben zurückzusenden.
Für Bürger und Medien stehen die entsprechenden Beschlussvorlagen im Ratsinfosystem der Stadverwaltung Döbeln ab dem 1. April 2020 zum Abruf bereit.
Öffentliche Themen
Umlaufbeschlüsse:
1 |
Zustimmung zum Verkauf des städtischen Grundstückes, |
2 |
Vergabe preisgebundener Schulbücher und Arbeitshefte für |
3 |
Vergabe preisgebundener Schulbücher und Arbeitshefte |
Döbeln, den 31.03.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister