Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

34/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 08.04.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

Anlass der Vermessungsarbeiten ist eine durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Zschopau, beauftragte Straßenschlussvermessung an der neu ausgebauten B175, Teilabschnitt Gemarkungsgrenze Oberranschütz zu Zschäschütz und Bormitz, bis zur Autobahnanschlussstelle Döbeln-Ost der A14 in der Gemeinde Stadt Döbeln.

Empfänger:
Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte der nachfolgend aufgeführten Flurstücke.

Gemarkung Zschäschütz:
32/3, 33

Gemarkung Bormitz:
33/44

Gemarkung Oberranschütz:
125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 127/1, 127/2, 127/3, 128/2, 128/3, 128/4, 129/2, 129/3, 129/4, 130/2, 130/3, 130/4, 131/1, 131/2, 137/1, 138, 139, 140, 142, 143/1, 143/2, 144, 145/3, 146/1, 157, 160, 161, 162/1, 163/1

Gemarkung Großsteinbach:
302/4, 303/3, 304, 305/1, 305/2, 306/2, 306/3

Folgende Amtshandlungen an den o. g. Flurstücksgrenzen wurden vorgenommen:

  • Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen (§ 16 SächsVermKatG)      
  • Vorweisung von Grenzmarken
  • Abmarkung von Grenzpunkten (§ 17 SächsVermKatG in Verbindung mit § 16 SächsVermKatGDVO)
  • Absehen von der Abmarkung (§ 16 SächsVermKatGDVO)
  • Feststellung von Grenzpunkten (§ 17 SächsVermKatG)
  • Wegfall von Grenzpunkten

Rechtsgrundlage für die Amtshandlungen ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist. Die Frist der Offenlegung beträgt einen Monat. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Die Ergebnisse liegen in der Zeit vom 12. April 2022 bis einschließlich 11. Mai 2022 (Ende der Offenlegungsfrist) Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in meinen Geschäftsräumen in Döbeln, Bahnhofstraße 41 zur Einsichtnahme bereit. Aus Gründen der Terminkoordinierung ist eine vorherige Terminabsprache ausdrücklich erwünscht. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03431 / 617 938 zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Grenzwiederherstellung, die Vorweisung, die Grenzfeststellung sowie die Abmarkung bzw. die Absehung von der Abmarkung und der Wegfall von Grenzpunkten sind Verwaltungsakte, gegen den der Widerspruch zulässig ist. Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Büro, Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln einzulegen. Die Frist wird auch dann gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, eingeht.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.

Döbeln, den 8. April 2022

gez. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

pdfOffenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen  

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