Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
41/2025e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 12.03.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Einladung zur 6. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 20.03.2025, 17.00 Uhr
Ort, Raum: im großen Sitzungssaal (Zimmer 217), Rathaus, Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates - öffentlich - vom 12.12.2024 |
5 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates - öffentlich - vom 06.02.2025 |
6 |
Anfragen der Bürger (Zeitdauer ca. 30 Min.) |
7 |
Öffentliche Vorlagen |
7.1 |
Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2025 und 2026 |
7.2 |
Beschluss zum Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2025 und 2026 |
7.3 |
Auftragsvergabe von Bauleistungen nach VOB/A - Los 1 - Straßenbau Otto-Johnsen-Straße Döbeln |
7.4 |
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, |
7.5 |
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, |
7.6 |
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, |
7.7 |
Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz Vergabe 2025_08_03 Bauhauptleistungen |
7.8 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.9 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.10 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.11 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.12 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.13 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde, Döbelner Region, über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durchArtikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.14 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
7.15 |
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Töpfergasse 4 (Staupitzbad), bestehend aus den Flurstücken 585/5 und 587/2 je der Gemarkung Döbeln, Teilfläche von ca. 5.000 m² |
7.16 |
Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks, Flurstück 580/35 der Gemarkung Döbeln |
7.17 |
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken, Flurstück 167/28 der Gemarkung Limmritz und Flurstück 235/2 der Gemarkung Limmritz |
7.18 |
Zustimmung zur Überlassung des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 70/5 der Gemarkung Saalbach |
8 |
Sonstiges – öffentlich |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Döbeln, den 10.03.2025
Liebhauser
Oberbürgermeister