Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

42/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 24.03.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 6. Sitzung des Stadtrates vom 20.03.2025

In der 6. Sitzung des Stadtrates vom 20.03.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 51/6/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A
Los 09 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Vorlage: VSR/054/2025

Der Stadtrat beschloss:

Nach einem Offenen Verfahren nach VOB/A EU wird der Zuschlag für das Los 09 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort der Firma

Radebeuler Dachdecker GmbH
Wilhelm-Busch-Str. 11 a
01445 Radebeul

mit einer Auftragssumme von 256.943,53 EUR brutto erteilt.

Die Wartung der Dachfläche für den Zeitraum der Gewährleistung von 4 Jahren ist mit brutto 2.696,72 EUR in der Auftragssumme enthalten.


Beschluss-Nr.:  52/6/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A
Los 11 Pfosten-Riegel-Fassade, Rolladenarbeiten
Vorlage: VSR/057/2025

Der Stadtrat beschloss:

Nach einem Offenen Verfahren nach VOB/A EU wird der Zuschlag für das Los 11, Pfosten-Riegel-Fassade und Rolladenarbeiten für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort der Firma

MF Fassadentechnik GmbH
Paulistraße 67
026625 Bautzen

mit einer Auftragssumme von 564.309,31 EUR brutto erteilt.

Die Wartungskosten in Höhe von 7.140,00 EUR für 4 Jahre sind in der Auftragssumme enthalten.


Beschluss-Nr.: 53/6/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A
Los 07 Außenanlagen
Vorlage: VSR/060/2025

Der Stadtrat beschloss:

Der Auftrag für die Erneuerung der Außenanlagen wird nach einem Offenen Vergabeverfahren nach VgV und VOB/A EU der Firma

Werner Stowasser Bau GmbH
Zum Neidhardt 9
04741 Roßwein

mit einer Auftragssumme von 2.380.784,42 EUR erteilt. Die Kosten der Entwicklungspflege für zwei Jahre nach Fertigstellung sind in der Auftragssumme enthalten.


Beschluss-Nr.: 54/6/2025
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Töpfergasse 4 (Staupitzbad), bestehend aus den Flurstücken 585/5 und 587/2 je der Gemarkung Döbeln, Teilfläche von ca. 5.000 m²
Vorlage: VSR/053/2025

Der Stadtrat beschloss, einen Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück Töpfergasse 4 (Staupitzbad), bestehend aus den Flurstücken 585/5 und 587/2 je der Gemarkung Döbeln, 

[dieser Abschnitt ist aus datenschutzrechtlichen Dingen anonymisiert]

abzuschließen.

Die Laufzeit des Vertrages wird auf 30 Jahre festgelegt, der Erbbauzins beträgt jährlich 6.000 Euro einschließlich einer zu vereinbarenden Wertsicherungsklausel.

Es ist vertraglich sicher zu stellen, dass die Nutzung des Objektes auf kulturelle Veranstaltungen mit gastronomischer Betreuung beschränkt wird.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages zu veranlassen.


Beschluss-Nr.: 55/6/2025
Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2025 und 2026
Vorlage: VSR/070/2025

Der Stadtrat beschloss folgende Haushaltssatzung einschließlich der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

§1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

  Haushaltjahr
2025
in EUR
Haushaltsjahr
2026
in EUR
1. im Ergebnishaushalt mit dem

   
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 53.149.792 52.687.099
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 55.789.610 55.310.860
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
  (ordentliches Ergebnis) auf

-2.639.818

-2.623.761
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
  (Sonderergebnis) auf

0

0

- Gesamtergebnis auf 

-2.639.818

-2.623.761
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
   des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0

0
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
  des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0

0
 - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
    im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
    gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf


2.377.776


2.282.668
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
   im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
   gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf


0


0

- veranschlagten Gesamtergebnis auf 

-262.042

-341.093

 

  Haushaltjahr
2025
in EUR
Haushaltsjahr
2026
in EUR
2. im Finanzhaushalt mit dem

   
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  50.875.803 50.543.403
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 50.364.730 49.922.281
- Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

511.073


531.122
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.232.700 7.229.500
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.731.050 7.933.250
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf

-3.498.350

-703.750

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 





-2.987.277





-172.628

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 510.000 530.000
 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf

- 510.000

-530.000

- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr


-3.497.277


-702.628

 

§2 Kreditermächtigung     
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0

0

festgesetzt
   

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen     
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf


6.221.000


0

festgesetzt
   

 

§4 Kassenkredite    
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf


9.000.000


9.000.000

festgesetzt
   


§5 Hebesätze 
Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2024 festgesetzt worden sind, betragen:

  Haushaltsjahr
2025
Haushaltsjahr
2026
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 

370 v. H.

370 v. H.
für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)  380 v. H. 380 v. H.
für Gewerbesteuer  380 v. H. 380 v. H.


§6 Übertragbarkeitsvermerk
Aufwendungen und Erträge, die aus zweckgebundenen Fördermitteln resultieren, nicht abgeschlossene Aufwendungen aus der Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie die unter dieser Übersicht aufgeführten Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 für übertragbar erklärt.


Beschluss-Nr.: 56/6/2025
Beschluss zum Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2025 und 2026
Vorlage: VSR/071/2025

Der Stadtrat beschloss den Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2025 und 2026.


Beschluss-Nr.: 57/6/2025
Auftragsvergabe von Bauleistungen nach VOB/A
- Los 1 - Straßenbau Otto-Johnsen-Straße Döbeln
Vorlage: VSR/055/2025

Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für das Los 1 (Straßenbau) auf das Hauptangebot des gesamtwirtschaftlichsten Bieters LFT Straßen- und Tiefbau GmbH, Münchhofer Straße 2, 04749 Jahnatal in Höhe von 413.876,62 EUR (brutto) zu erteilen.


Beschluss-Nr.: 58/6/2025
Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz Vergabe 2025_08_03 Bauhauptleistungen
Vorlage: VSR/065/2025

Der Stadtrat beschloss den Zuschlag für die Bauhauptarbeiten Vergabenummer 2025_08_03 auf das Angebot der Firma

Mildensteiner Baugilde GmbH
Georg-Rümpler-Weg 10
04703 Leisnig

mit einer Auftragssumme von 448.997,66 EUR brutto zu erteilen.


Beschluss-Nr.: 59/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/056/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 60/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/058/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17.Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 61/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/059/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBL. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e. V. abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 62/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024  (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/061/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein „Zwergenland“ e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein „Zwergenland“ e. V. abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 63/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/062/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e. V. abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 64/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde, Döbelner Region, über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/063/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde  Döbelner Region über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde Döbelner Region abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 65/6/2025
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026
Vorlage: VSR/064/2025

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V., über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V., abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 66/6/2025
Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks, Flurstück 580/35 der Gemarkung Döbeln
Vorlage: VSR/069/2025

Der Stadtrat beschloss, das städtische Grundstück, Flurstück 580/35 der Gemarkung Döbeln mit einer Teilfläche von ca. 1.800 m², an

 [dieser Abschnitt ist aus datenschutzrechtlichen Dingen anonymisiert]

zu einem Kaufpreis von 113.400,00 EUR (63,00 EUR/m²), zu veräußern.

Eine Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der Vermessung des Grundstückes ergibt, wird auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises/m² ausgeglichen.

Sollten die Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises Grundpfandrechte aufnehmen, wird seitens der Stadt Döbeln einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Grundstückskaufvertrag abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 67/6/2025
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken, Flurstück 167/28 der Gemarkung Limmritz und Flurstück 235/2 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/066/2025

Der Stadtrat beschloss, dem Verkauf des Erbbaurechtes an den städtischen Grundstücken, Flurstück 167/28 der Gemarkung Limmritz und Flurstück 235/2 der Gemarkung Limmritz, an

 [dieser Abschnitt ist aus datenschutzrechtlichen Dingen anonymisiert]

zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.


Beschluss-Nr.: 68/6/2025
Zustimmung zur Überlassung des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 70/5 der Gemarkung Saalbach
Vorlage: VSR/067/2025

Der Stadtrat beschloss, der Überlassung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 70/5 der Gemarkung Saalbach, an

 [dieser Abschnitt ist aus datenschutzrechtlichen Dingen anonymisiert]

zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 21.03.2025

Beschlüsse der 6. Sitzung des Stadtrates vom 20.03.2025 

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