Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

43/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 27.03.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Jagdgenossenschaft Döbeln - Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2024/2025 der Jagdgenossenschaft Döbeln werden bekanntgemacht:

  • Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2024/2025.

  • Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung und Verbleib der Wildschadenspauschale
    Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nur an die BWG aufgrund jährlicher Antragstellung auszuzahlen.
    Die Wildschadenspauschale ist für das Jagdjahr 2026/2027 einzuzahlen.
  • Beschluss zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes für das Jahr 2025/2026.
  • Wahl der Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2025/2026
    Die Jahreshauptversammlung wählte folgende Personen als Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2025/2026:                 
    Frau Katrein Schanze
    Herr Gottfried Schneider
  • Beschluss zum vorzeitigen Austritt des Jagdpächters aus dem Jagdpachtvertrag des Jagdbogens IV
    Die Jahreshauptversammlung stimmte dem Antrag auf vorzeitigen Austritt des Jagdpächters aus dem Jagdpachtvertrag des Jagdbogens IV zu.
  • Beschluss zum Antrag auf Pachtübernahme im Jagdbogen IV
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zum Antrag auf Pachtübernahme im Jagdbogen IV.
  • Beschluss zum Antrag auf Mitpacht im Jagdbogen III
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zum Antrag auf Mitpacht im Jagdbogen III.

Döbeln, 25.03.2025

Aurich
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Döbeln, Sitz Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Telefon 03431/579288

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