Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
48/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 28.04.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 118/14/2021 der 14. Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2021 wird folgende Satzung ausgefertigt:
Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Gemäß § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung hat der Stadtrat Döbeln am 11.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2021 und 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
Haushaltsjahr Haushaltsjahr
2021 2022
in EUR in EUR
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 43.281.847 43.112.075
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 46.751.303 46.577.207
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf -3.469.456 -3.465.132
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) auf 0 0
- Gesamtergebnis -3.469.456 -3.465.132
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 0
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 0
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 3.531.492 3.503.399
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 0
- veranschlagtes Gesamtergebnis auf 62.036 38.267
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 41.250.345 41.095.239
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 40.971.519 40.824.282
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 278.826 270.957
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.922.050 6.468.350
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.989.400 5.151.300
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -1.067.350 1.317.050
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als
Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -788.524 1.588.007
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 500.000 500.000
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -500.000 -500.000
- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr -1.288.524 1.088.007
festgesetzt.
Haushaltsjahr Haushaltsjahr
2021 2022
in EUR in EUR
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 0
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.650.000 11.650.000
festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 8.000.000 8.000.000
festgesetzt.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 270 v. H. 270 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v. H. 390 v. H.
Gewerbesteuer auf 380 v. H. 380 v. H.
§ 6 Übertragbarkeitsvermerk
Aufwendungen und Erträge, die aus zweckgebundenen Fördermitteln resultieren, nicht abgeschlossene Aufwendungen aus der Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie die unter dieser Übersicht aufgeführten Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 für übertragbar erklärt.
ausgefertigt: 28.04.2021
Große Kreisstadt Döbeln
Sven Liebhauser
Oberbürgermeister Siegel
Nach § 76 SächsGemO wird bekanntgegeben, dass der Doppelhaushalt der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 in der Zeit vom 03.05. bis 09.05.2021 in der Kämmerei, Zimmer 117, im Rathaus während der üblichen Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht ausliegt.
Auf Grund der derzeitigen Situation ist eine vorherige Vereinbarung unter der Telefonnummer 03431/579100 bzw. 03431/579118 zwingend erforderlich. Das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung ist für Besucher der Stadtverwaltung Döbeln Pflicht.
Der Landrat hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 der Großen Kreisstadt Döbeln nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung der Stadt Döbeln enthält für die Jahre 2021 und 2022 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Döbeln, den 28.04.2021
Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder - die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.