Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
62/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.06.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Bekanntmachung der Betriebskosten 2019 für den Hort der Schloßbergschule
nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO
(Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsFöSchulBetrVO – Betreuungsangebote - im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Schulträgers)
Name und Standort des Betreuungsangebotes:
Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
1. Zusammensetzung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *
erforderliche Personalkosten 348,72
erforderliche Sachkosten 52,80
erforderliche Betriebskosten 401,52
2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *
Landeszuschuss 135,98
Elternbeitrag (ungekürzt) 56,61
Anteil öffentlicher Schulträger 208,93
3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete in EUR
Abschreibungen 0
Zinsen 0
Miete 0
Aufwendungen gesamt 0
Aufwendungen je Platz und Monat 0
* bezogen auf eine sechsstündige Betreuung
Döbeln, den 19.06.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln