Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

62/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.06.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeiträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2023

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 300/33/2023 am 08.06.2023 mit der Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2022 der Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln folgende Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2023 beschlossen:

 

Kinderkrippe

           
 

Familie

   

Alleinerziehend

 
 

volltags *

halbtags *

sechs Stunden

volltags *

halbtags *

sechs Stunden

1. Kind

281,86 EUR

140,93 EUR

187,91 EUR

253,67 EUR

126,84 EUR

169,12 EUR

2. Kind

169,12 EUR

84,56 EUR

112,74 EUR

140,93 EUR

70,47 EUR

93,95 EUR

3. Kind

56,37 EUR

28,19 EUR

37,58 EUR

28,19 EUR

14,09 EUR

18,79 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 7,46 EUR pro angefangene Stunde.

             

Kindergarten

           
 

Familie

   

Alleinerziehend

 
 

volltags *

halbtags *

sechs Stunden

volltags *

halbtags *

sechs Stunden

1. Kind

117,44 EUR

58,72 EUR

78,29 EUR

105,70 EUR

52,85 EUR

70,46 EUR

2. Kind

70,46 EUR

35,23 EUR

46,98 EUR

58,72 EUR

29,36 EUR

39,15 EUR

3. Kind

23,49 EUR

11,74 EUR

15,66 EUR

11,74 EUR

5,87 EUR

7,83 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 3,11 EUR pro angefangene Stunde.

             

 

Hort 5 Std.

           
 

Familie

 

Alleinerziehend

     

1. Kind

52,88 EUR

 

47,59 EUR

 

   

2. Kind

31,73 EUR

 

26,44 EUR

     

3. Kind

10,58 EUR

 

5,29 EUR

     
             

Hort 6 Std.

           
 

Familie

 

Alleinerziehend

   

1. Kind

63,45 EUR

 

57,11 EUR

     

2. Kind

38,07 EUR

 

31,73 EUR

     

3. Kind

12,69 EUR

 

6,35 EUR

     

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 2,52 EUR pro angefangene Stunde.

             

Bei einer Betreuungszeit außerhalb der Öffnungszeiten pro angefangene Stunde für alle
Bereiche.

28,45 EUR
(Personalkosten)

* volltags entspricht 9 Std. Betreuung
* halbtags entspricht 4,5 Std. Betreuung

       

Die Beiträge bei vollst.Familien sind für Geschwisterkinder um 40 bzw. 80 % gemindert.
Das 4. Kind ist beitragsfrei.

 

Die Beiträge für Alleinerziehende sind für das 1. Kind um 10 % gemindert,
für Geschwisterkinder um 50 bzw. 90% .
Das 4. Kind ist beitragsfrei.

   

 

         

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 09.06.2023

pdf Bekanntmachung der Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeiträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2023 

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