Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 66/8/2020 der 8. Sitzung des Stadtrates vom 18.06.2020 wird folgende Satzung ausgefertigt:
§ 1
Die Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln, Beschluss Nr. 43/5/2010 vom 04.02.2010 sowie die Erstreckungssatzung für das Gebiet der Ortschaft Ebersbach, Beschluss Nr. 155/19/2011 vom 13.10.2011, die Erstreckungssatzung für das Gebiet der Ortschaft Ziegra, Beschluss Nr. 336/35/2013 vom 23.09.2013, und die Erstreckungssatzung für das Gebiet der Ortschaft Mochau, Beschluss Nr. 245/18/2016 vom 20.10.2016 werden aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt: Döbeln, 19.06.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln Siegel
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bekanntmachung Aufhebungssatzung der Satzung über den Auslagenersatz FFW