Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

64/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.06.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Betriebskosten 2022 für den Hort der Schlossbergschule nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO

 

(Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsFöSchulBetrVO – Betreuungsangebote - im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Schulträgers)

Name und Standort des Betreuungsangebotes:

Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

1. Zusammensetzung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *

erforderliche Personalkosten                 350,47
erforderliche Sachkosten                         50,85
erforderliche Betriebskosten                  401,32

2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *

Landeszuschuss                                      174,42
Elternbeitrag (ungekürzt)                         61,09
Anteil öffentlicher Schulträger               165,81

3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete in EUR

Abschreibungen                                              0
Zinsen                                                              0
Miete                                                               0
Aufwendungen gesamt                                    0
Aufwendungen je Platz und Monat                 0

* bezogen auf eine sechsstündige Betreuung

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 09.06.2023

pdfBekanntmachung der Betriebskosten 2022 für den Hort der Schlossbergschule nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO

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