Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/072/2020
Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln vom 12.12.2019.
Hinweis: Die Satzung ist am 23.06.2020 unter der Nummer 63/2020e im elektronischen Amtsblatt bekanntgemacht worden.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/073/2020
Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln.
Hinweis: Die Satzung ist am 23.06.2020 unter der Nummer 64/2020e im elektronischen Amtsblatt bekanntgemacht worden.
Auftragsvergabe Digitalpakt Schulen
Vorlage: VSR/075/2020
Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Firma SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Kurländer Palais, Tzschirnerplatz 3 – 5, 01067 Dresden für die Leistungen in den Leistungsphasen 1 - 9 zur Umsetzung der Maßnahmen nach der Richtlinie „Digitale Schulen“ nach dem Angebot in Höhe von brutto 101.609,73 EUR.
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2019 der Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/069/2020
Der Stadtrat bestätigte die als Anlage 1 und 2 beigefügte Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2019 für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln.
Hinweis: Die ausführliche Bekanntmachung ist am 22.06.2020 unter der Nummer 61/2020e im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden.
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2019 für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln
Vorlage: VSR/070/2020
Der Stadtrat bestätigte die als Anlage 1 und 2 beigefügte Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2019 für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln.
Hinweis: Die ausführliche Bekanntmachung ist am 22.06.2020 unter der Nummer 62/2020e im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden.
Verkauf der städtischen Grundstücke, Flurstücke 67/2 mit einer Größe von 1.224 qm, 68/2 (zukünftig 68/3) mit einer Größe von 2.140 qm, 69/11 mit einer Größe von 672 qm, 69/14 (zukünftig 69/16) mit einer Größe von 2.024 qm sowie des Flurstückes 69/20 mit einer Größe von 4 qm (Grundstückstausch) jeweils der Gemarkung Sörmitz
Vorlage: VSR/071/2020
Verkauf einer ca. 2.685 qm großen Gewerbefläche, bestehend aus Teilflächen der Flurstücke 120/7 und 126/11 jeweils der Gemarkung Großsteinbach
Vorlage: VSR/074/2020
Der Stadtrat beschloss die Veräußerung einer unvermessenen Gewerbefläche von ca. 2.685 qm bestehend aus einer Teilfläche des Flurstückes 120/7 der Gemarkung Döbeln und einer Teilfläche des Flurstückes 126/11 der Gemarkung Großsteinbach an eine Döbelner Firma zu einem Gesamtkaufpreis von 42.960,00 Euro.
Mehr- oder Minderflächen, die sich nach der Vermessung ergeben, werden auf der Grundlage des Kaufpreises von 16,00 Euro/qm ausgeglichen.
Zur Gewährleistung der Realisierung des Vorhabens ist mit dem Erwerber eine Ansiedlungsverpflichtung vertraglich zu vereinbaren.
Sofern sich auf dem Grundstück Leitungsrechte befinden, sind diese vom Käufer zu übernehmen.
Sollte der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. des Bauvorhabens Grundpfandrechte aufnehmen, wurde seitens der Stadt einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 19.06.2020