Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x138/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 16.12.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 4. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024

In der 4. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 32/4/2024
Antrag der AfD-Fraktion - Mehr Transparenz wagen - Konzept für eine Online-Übertragung von Stadtratssitzungen erarbeiten
Vorlage: ANT/002/2024

Der Stadtrat lehnte den Antrag der AfD-Fraktion - Mehr Transparenz wagen - Konzept für eine Online-Übertragung von Stadtratssitzungen erarbeiten - mehrheitlich ab.


Beschluss-Nr.: 33/4/2024
Antrag der Freien Wählervereinigung Döbeln - Kostenfreies Parken in der Döbelner Innenstadt während der Adventszeit vom 01.12.2024 bis 24.12.2024
Vorlage: ANT/003/2024

Der Stadtrat beschloss:

Der Antrag der Freien Wählervereinigung Döbeln - Kostenfreies Parken in der Döbelner Innenstadt während der Adventszeit wurde aus folgenden Gründen für erledigt erklärt:

Ab dem 13. Dezember 2024 wird durch die Stadtverwaltung ermöglicht, die kostenpflichtigen städtischen Parkplätze in der Döbelner Innenstadt für Fahrzeuge kostenfrei und zeitlich unbegrenzt vorzuhalten. Die insgesamt 8 Parkautomaten werden ab dem genannten Tag deaktiviert und ab dem 2. Januar 2025 wieder in Betrieb genommen.


Beschluss-Nr.: 34/4/2024
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3  BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 "Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" (Einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13 BauGB)
Vorlage: VSR/039/2024

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Den Beschlussempfehlungen aus dem Abwägungsprotokoll (s. Anlage) der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Abstimmung mit den Nachbargemeinden sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ mit Stand 14.08.2024 zu folgen.
  2. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, das Abwägungsergebnis gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

Anlage zum Beschluss:
Dokument im Ratsinformationssystem
- Abwägungsprotokoll Bebauungsplan Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ (Einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13 BauGB) mit Stand 15.11.2024


Beschluss-Nr.: 35/4/2024
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29/24 "Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" gem. § 10 BauGB (Einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13 BauGB)
Vorlage: VSR/040/2024

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss auf Grundlage des § 10 BauGB den Bebauungsplan Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen i.d.F. 14.08.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.11.2024 (Einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13 BauGB) als Satzung. Die Begründung i.d.F. 14.08.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.11.2024 wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.

Anlage:
Dokumente im Ratsinformationssystem
- Bebauungsplan 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen i.d.F. 14.08.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.11.2024 (Einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13 BauGB)
- Begründung i.d.F. 14.08.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.11.2024


Beschluss-Nr.: 36/4/2024
Erhöhung des Zuschusses an den freien Träger, Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde Döbelner Region, für das Jahr 2024, auf Grund von höheren Lohnkosten für das pädagogische Personal
Vorlage: VSR/038/2024

Der Stadtrat beschloss die Nachzahlung der Betriebskosten für 2024, in Höhe von 90.000 EUR, zur Zahlung von Lohnkosten für das pädagogische Personal an den freien Trägers Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde Döbelner Region.

Die dafür notwendigen zusätzlichen Eigenmittel werden von nicht verbrauchten Mitteln der Kreisumlage (61.1.0.01. 437210) umverteilt.


Beschluss-Nr.: 37/4/2024
Erhöhung des Zuschusses an den freien Träger, Kinderhaus Am Holländer e. V., für das Jahr 2024, auf Grund von höheren Lohnkosten für das pädagogische Personal und den Einsatz eines Geschäftsführers für Verwaltungstätigkeiten
Vorlage: VSR/029/2024

Der Stadtrat beschloss die Nachzahlung der Betriebskosten für 2024, in Höhe von 95.000 EUR, zur Zahlung von Lohnkosten für das pädagogische Personal und den Geschäftsführer des freien Trägers, Kinderhaus Am Holländer e. V..

Die dafür notwendigen zusätzlichen Eigenmittel werden von nicht verbrauchten Mitteln der Kreisumlage (61.1.0.01. 437210) umverteilt.


Beschluss-Nr.: 38/4/2024
Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege, Plätze, Feld- und Waldwege der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/037/2024

Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Flurstücksnummernänderung und Neuwidmungen zu aktualisieren.
(veröffentlicht am 16.12.2024 unter der Nummer x137/2024e im Elektronischen Amtsblatt)


Beschluss-Nr.: 39/4/2024
1. Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung) in der Fassung der Ausfertigung vom 22.03.2023
Vorlage: VSR/043/2024 

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung) in der Fassung der Ausfertigung vom 22.03.2023.
(veröffentlicht am 16.12.2024 unter Nummer x134/2024e im Elektronischen Amtsblatt)


Beschluss-Nr.: 40/4/2024
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2024
Vorlage: VSR/042/2024 

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2024.
(veröffentlicht am 13.12.2024 unter der Nummer x133/2024 im Elektronischen Amtsblatt)


Beschluss-Nr.: 41/4/2024
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 und 2026 für die Grund- und Gewerbesteuer in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/034/2024

1.

Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Döbeln wie folgt:

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Großen Kreisstadt Döbeln
(veröffentlicht am 16.12.2024 unter der Nummer x136/2024e im Elektronischen Amtsblatt)

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln in seiner Sitzung am 12.12.2024 [mit Beschluss Nr. 41/4/2024] folgende Satzung beschlossen:

§1
Erhebungsgrundsatz 

Die Große Kreisstadt Döbeln erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§2
Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

 

Haushaltsjahr 2025

Haushaltsjahr 2026

1.  Für die Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
der Steuermessbeträge


370 v. H.


370 v. H.

b) für bebaute und unbebaute Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge

380 v. H.

380 v. H.

2.  Für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge

380 v. H.

380 v. H.

§3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Döbeln, den  ...........................

Sven Liebhauser
Oberbürgermeister

 

2.

Der Stadtrat beschloss, dass voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 6. November 2025 über das tatsächliche Steueraufkommen für das Jahr 2025 berichet wird.


Beschluss-Nr.: 42/4/2024
Satzung zur Rechtsstellung und Unterstützung der Fraktionen im Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln (Fraktionsunterstützungssatzung)
Vorlage: VSR/035/2024

Der Stadtrat beschloss die beigefügte Satzung zur Rechtsstellung und Unterstützung der Fraktionen im Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln (Fraktionsunterstützungssatzung).
(veröffentlicht am 16.12.2024 unter der Nummer x135/2024e im Elektronischen Amtsblatt)

Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt der Beschluss-Nr. 141/14/2001 vom 01.02.2001 zur finanziellen Zuwendung für Fraktionsarbeit außer Kraft.


Beschluss-Nr.: 43/4/2024
"Stiefelparade für einen Riesenstiefel - ein Riese wird 100". Umsetzung des Ab-in-die-Mitte Siegerprojektes 2024. Beauftragung der Herstellung der Stiefelrohlinge
Vorlage: VSR/044/2024 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. die Umsetzung des Projektes „STIEFELPARADE für einen PARADESTIEFEL – ein Riese wird 100“,
  2. die Beauftragung der Firma 3DFORM nach Auftragsabstimmung zur Herstellung von 12 Riesenstiefelrohlingen 2,50m hoch im Rahmen des zur Verfügung stehenden finanziellen Budgets (Preisgeld / Kosten = 37.555,21 EUR).

Beschluss-Nr.: 44/4/2024
Ergänzung des Beschlusses Nr. 1/1/2024 zur Besetzung des Hauptausschusses vom 22.08.2024
Vorlage: VSR/045/2024

Der Stadtrat beschloss, dass der Beschluss Nr. 1/1/2024 Besetzung des Hauptausschusses vom 22.08.2024 um folgenden Satz ergänzt wird: 

„Bei mehr als einem Stellvertreter aus einer Fraktion kann jeder Vertreter jedes Mitglied der Fraktion vertreten.“

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 13.12.2024

Beschlüsse der 4. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 

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