Kirchenaustritt
Zur Entgegennahme der Austrittserklärung ist der Personalausweis erforderlich und je nach Familienstand folgende Urkunden:
- ledig: Geburtsurkunde
- verheiratet/verwitwet: Geburtsurkunde und Eheurkunde
Sie ist eine höchstpersönliche Willenserklärung und kann nur persönlich, d. h. nicht durch Vertretung mit Vollmacht abgegeben werden.
Die Abmeldung der Kirchenzugehörigkeit bei der entsprechenden Kirchgemeinde und dem Einwohnermeldeamt / Finanzamt erfolgt durch das Standesamt.