Fundbüro

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Stadtverwaltung Döbeln
Fundbüro
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Zimmer 015 (Anmeldung/Telefonzentrale)

Tel.: 03431 579-0
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Öffnungszeiten:

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

 

Fundbüro

Es gibt viele ehrliche Bürger, die Fundsachen bei uns abgeben. Darum lohnt es sich, hier nachzufragen, wenn man einen Gegenstand verloren hat.

Derzeit warten auf ihre Eigentümer z. B. Schlüsselbunde, Autoschlüssel, Rucksäcke, Handys, Brillen, Fahrräder, Schirme.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Danach erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache. Besteht kein Interesse des Finders, werden die Fundsachen veräußert.

Fundbüro Foto Lutz Weidler

Döbelner Mosaik

Döbelner Mosaik

Das Döbelner Mosaik – Geschichte in Zeittafelform

 

Was ist denn eigentlich das "Döbelner Mosaik"?

Um das zu erklären, muss man auf die Chronik 2000 eingehen, die von 1997 bis 1999 von Döbelner Heimatfreunden und den Mitarbeiterinnen des Döbelner Stadtarchivs erarbeitet wurde. Dazu recherchierten die Autoren fast 3 Jahre im Zeitungsbestand des Stadtarchivs. Die neue Döbelner Chronik enthält die Stadtgeschichte in Zeittafelform von 1871 bis 1999. Die Auflage von 1000 Exemplaren war zur Jahrtausendwende innerhalb von 14 Tagen vergriffen.

Nach den Döbelner Chroniken von Mörbitz (1727) und von Hingst (1872) hatten sich zwar noch einige Chronisten mit der Stadtgeschichtsschreibung beschäftigt, eine weitere Chronik erschien aber seitdem nicht mehr. Eine solch große Lücke in der Dokumentation der Döbelner Geschichte wollte das Autorenkollektiv der Chronik 2000 künftig vermeiden. Ein regelmäßig erscheinendes Druckerzeugnis sollte die Zeittafel der Chronik 2000 fortführen, aber nicht nur deren Fortsetzungsband werden. Mit Berichten über das facettenreiche Leben in Döbeln sowie Besonderheiten und erzählenswerten Begebenheiten der Stadt wollten die Autoren eine „bunte“ Publikation von Döbeln zusammenstellen, die den Leser neugierig macht und zum Schmökern einlädt.

So entstand der Name "Döbelner Mosaik".

 

Döbelner Mosaik Teil I-1000

 

Döbelner Mosaik - Teil I
10,00 Euro

Das erste Döbelner Mosaik erschien zum Heimatfest 2001 und setzt die Zeittafel ab Juli 1999 bis 2000 fort. 
Außerdem berichtet es z. B. über den neuen Stiefelbrunnen, den nach Döbeln zurückgekehrten Mirakelmann, das neue Filmtheater CID, die Geschichte des Bürgergartens, den Schützenverein und über das 120 Jahre alte Stadtkrankenhaus.

Döbelner Mosaik Teil II-1500

 

Döbelner Mosaik - Teil II
15,00 Euro

Anlässlich des Tages der Sachsen 2004 in Döbeln wurde das zweite Döbelner Mosaik veröffentlicht. Es ergänzt Döbelns Stadtchronik in Zeittafelform von 2001 bis 2002. Natürlich enthält es einen ausführlichen Bericht über das Jahrhunderthochwasser in Döbeln. Außerdem informiert es z. B. über den Döbelner Sportclub (DSC), den 100 Jahre alten Ostbahnhof und Döbelns Denkmäler. Ein Highlight sind auch die Besonderheiten aus dem Foto- und Postkartenbestand des Stadtarchivs unter der Überschrift „Bildraritäten und Kuriositäten“.

Döbelner Mosaik Teil III-1026

 

Döbelner Mosaik - Teil III
10,25 Euro

Die Zeittafel wurde im dritten Mosaik von 2003 bis 2005 ergänzt. Auch dieser Band beinhaltet wieder interessante und lesenswerte Artikel, wie z.B. über die neue Sörmitzer Brücke, das Projekt zum Wiederaufleben der Pferdebahn, über Döbelner Seefahrer, das Sprengen Döbelner Industrieschornsteine und über einen Raubmörder aus unserer Region.

Döbelner Mosaik Teil IV-1100

 

Döbelner Mosaik - Teil IV
11,00 Euro

Das Jahr 2011 war für Döbeln ein besonderes Jahr. Unsere Stadt feierte nicht nur ihren 1030. Geburtstag, sondern auch das 10. Heimatfest und dank dieser Anlässe erschien das vierte Döbelner Mosaik. Neben der Zeittafel der Jahre 2006 bis 2010 befassten sich die Autoren mit einem besonderen Bauwerk, dem Rathaus, welches 2012 sein 100-jähriges Jubiläum beging. Interessant sind auch die Artikel über die Bürgermeister der letzten 100 Jahre sowie die Berichte über die vergangenen Heimatfeste in Döbeln.

Döbelner Mosaik 2011 Beilage zum Mosaik 300

 

Beilage zum Döbelner Mosaik 2011
3,00 Euro

Für das Döbelner Mosaik - Teil IV, welches 2011 erschien, waren ursprünglich neben der Zeittafel 2006 - 2010 noch weitere Beiträge geplant, die aus Platzgründen aber leider nicht veröffentlicht werden konnten. Deshalb erschien zum Mosaik - Teil IV eine kleine Beilage, in der Sie Interessantes zur Geschichte der Uhren und Schlagwerke des neuen Rathauses und zum Goldenen Buch der Stadt Döbeln erfahren.

Mosaik Teil 5

 

Döbelner Mosaik - Teil V
13,00 Euro

Zum 11. Döbelner Heimatfest erschien in bewährter Form das füntte Döbelner Mosaik mit der Zeittafel von Juli 2010 bis Juni 2015. Ebenfalls ist auch in diesem Band  wieder ein bunter Querschnitt in Wort und Bild durch Döbelns Geschichte zu finden. Die Leser erhalten interessante Einblicke in die Historie der damaligen Schießhausstraße, der Kirche St. Jacobi, des Kleinzoos „BIOS-Garten“, der Firma Hans Seidel, von Döbelns Apotheken sowie in das aufregende Leben des berühmten Döbelner Sohns Johann Gottfried Clemen.

Döbelner Mosaik Band 6 neu

Döbelner Mosaik - Teil VI
13,00 Euro

Anlässlich der Heimatfeste sowie des Tages der Sachsen in Döbeln erschienen 2001, 2004, 2006, 2011 und 2016 bisher die ersten fünf Bände des „Döbelner Mosaiks“. Auch der Band 6 schließt mit seiner Zeittafel von Juli 2015 bis Juni 2020 traditionell an seine Vorgänger an und beinhaltet ebenfalls interessante und spannende Beiträge zu Döbelns Stadtgeschichte. Tauchen Sie also mit uns ein in ein Leben im Döbelner Kloster, erfahren Sie mehr darüber, was Döbeln mit Heidelberg verbindet und spazieren Sie mit uns gedanklich über zwei fast vergessene Döbelner Straßen.

 

Alle sechs Bände können einzeln oder im Gesamtpaket erworben werden:

 Paketpreis Band 1 - 6 mit Beilage zum Mosaik 2011   67,00 Euro
 Paketpreis Band 1 - 6 ohne Beilage  65,00 Euro

 

Der Verkauf erfolgt über das Stadtarchiv, das Stadtmuseum und über die Döbeln-Information.

 

Stadtarchiv

Stadtarchiv

 

Stadtverwaltung Döbeln
Sachgebiet Kultur
Stadtarchiv
Zimmer 315, 3. OG
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Ute Ludwig
Tel.: 03431 579-207

Fax: 03431 579-139
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Öffnungszeiten:

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

 

Stadtarchiv Döbeln

 

Das Stadtarchiv befindet sich in der 3. Etage des Döbelner Rathauses und ist rollstuhlgerecht mit dem Aufzug zu erreichen. Dieser befindet sich im Hof des Rathauses und ist sowohl durch den Toreingang in der Stadthausstraße als auch über den Haupteingang erreichbar.

Das Stadtarchiv übernimmt, erfasst, bewertet und verwahrt archivwürdige Informationsträger und macht diese nutzbar und zugänglich für interessierte Benutzerinnen und Benutzer.

 

Historisches Archiv (Auswahl):

  • Archivgutbestände von Döbeln sowie den eingemeindeten Ortschaften
  • Heimatgeschichtliche Bibliothek
  • Döbelner Tagespresse ab 1823
  • Personenstandsunterlagen gemäß § 5 Abs. 5 des PstG
  • Adressbücher ab 1888
  • Schenkungen, Sammlungen

Aufgaben:

  • Informationsdienste zur Stadtgeschichte
  • Bearbeitung von schriftlichen und mündlichen Anfragen, individuelle Betreuung der Benutzer und Ausführung des damit verbunden Arbeitsaufwandes
  • Ahnenforschung und vieles andere mehr

Benutzungsgebühren:

Recherchen in Archivunterlagen

pdfGebührensatzung für das Stadtarchiv 

pdf Archivsatzung

 

 


Bauarchiv

Hauseigentümer und deren Bevollmächtigte, die bauen oder ihr Haus verkaufen wollen, finden hier Grundrisse, Schnitt oder die statische Berechnung dazu.

Informationen und Kontaktdaten zum Bauarchiv

Urkunden

Urkunden


Ausstellung von Urkunden

Standesämter und somit Standesamtsarchive gibt es seit 1876. Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Standesamtsbezirke verändert, d. h. kleinere Standesämter geschlossen.
Zum Standesamtsbezirk Döbeln gehören neben der Stadt Döbeln die Gemeinden Großweitzschen, Mochau, Ostrau und Zschaitz-Ottewig mit sämtlichen Ortsteilen.

Im Standesamtsarchiv befinden sich die Personenstandsbücher von folgenden ehemaligen Standesämtern: Zschochau, Zschaitz, Lützschnitz, Dreißig, Rittmitz, Gallschütz, Beicha, Kiebitz, Simselwitz, Mochau, Mockritz, Schrebitz, Ziegra, Technitz, Großweitzschen, Jahna, Ostrau, Westewitz und Lüttewitz.

Urkunden dürfen nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) beurkundet hat bzw. im Besitz der Personenstandsbücher ist.
Bei der schriftlichen Beantragung einer Urkunde bitte den Verwendungszweck angeben, da z. B. Geburtsurkunden für Rentenzwecke gebührenfrei ausgestellt werden.

Allgemeine Hinweise:

Die Beantragung der Urkunden können Sie entweder persönlich bei uns im Standesamt während der Dienstöffnungszeiten vornehmen oder schriftlich formulieren.
Bei der schriftlichen Anforderung einer Urkunde bitte immer eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mitschicken und den Verwendungszweck angeben!
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz des § 61 Personenstandsgesetz.
Anspruch auf Ausstellung von Urkunden haben nur die betreffende Person selbst, die Eltern oder Verwandte in gerader Linie. Andere Personen erhalten Urkunden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.
 

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Beurkundung

Beurkundung

BEURKUNDUNG EINER GEBURT

Aufgrund der Auflösung des Entbindungsheimes in Döbeln im Jahre 1973 werden in Döbeln nur noch sehr wenige Kinder geboren.
Wird ein Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche mittels schriftlichem Nachweis der Hebamme von der Person, die unmittelbar bei der Geburt zugegen war, im Standesamt angezeigt werden. Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen benötigt:

VERHEIRATETE

  • Eheurkunde
  • ist die Eheschließung im Ausland gewesen, benötigen Sie eine Originalheiratsurkunde
        und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde

    LEDIGE
  • die Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters
  • ist eine Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter abgegeben worden,
        so sind diese Urkunden ebenfalls vorzulegen
  • ist eine Sorgerechtserklärung gemacht worden, ist auch diese vorzulegen

    GESCHIEDENE UND VERWITWETE
  • die Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe und den Nachweis
        der Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes)

       

    BEURKUNDUNG EINES STERBEFALLES

    Sollten Sie als Angehöriger eines Verstorbenen betroffen sein, so beauftragen Sie am besten ein Bestattungsunternehmen mit der Regelung aller damit verbundenen Formalitäten.
    Das Unternehmen veranlasst  auch die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.

    Dazu sind folgende Personenstandsunterlagen beizubringen:
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde,
        wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes ledig war
  • Heiratsurkunde, wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
  • war der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes geschieden, so ist dies urkundlich nachzuweisen
        (Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
        bzw. Familienbuch mit Auflösungsvermerk)
  • war der Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes verwitwet, so ist außer der Heiratsurkunde
        bzw. begl. Abschrift aus dem Familienbuch die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners
        vorzulegen oder die entsprechende Urkunde mit Auflösungsvermerk

    Bei Anfragen und bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!
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