Stellenausschreibungen
Zur Zeit liegen folgende Stellenausschreibungen vor:
Im Herzen Sachsens mittendrin: Die Große Kreisstadt Döbeln liegt im idyllischen Muldental und dennoch zentral zwischen den sächsischen Metropolen Leipzig, Dresden und Chemnitz. Die günstige Lage an der Autobahn 14 und Bundesstraße 169 sowie die Bahnlinien nach Leipzig sowie Chemnitz-Riesa machen die Region attraktiv. Zum Leben und Wohnen, aber auch zum Arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Große Kreisstadt Döbeln ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten und persönlicher Entfaltung. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen im Dienst der Bürger und gestalten so die Region mit. Die Große Kreisstadt Döbeln sucht zum 01.08.2022 einen Verwaltungsfachwirt oder Standesbeamten (w/m/d)mit einer Arbeitszeit von 92,5 % der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (z. Zt. 36,5 h) in unbefristeter Anstellung. Aufgabenschwerpunkte sind im Wesentlichen:
Die Aufzählung der Aufgaben ist nicht abschließend. Wir erwarten:
Wir bieten Ihnen:
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden schwerbehinderte Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Scharf unter 03431 579 115 gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 17.06.2022 vorzugsweise per E-Mail und möglichst in einer zusammengefassten Datei (pdf oder docx) an Große Kreisstadt Döbeln Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren: Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen beispielsweise per E-Mail an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlage nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Oberbürgermeister |
Stellenausschreibung
|