Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

Stadtverwaltung Döbeln informiert: Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Darauf und auf eine Regelung für die Erstattung der Elternbeiträge haben sich die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände geeinigt.

Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Der Vereinbarung muss noch der Sächsische Landtag zustimmen.

Da derzeit vom Freistaat noch keine Handlungsempfehlung zur Erstattung der Elternbeiträge vorliegt, wird die Stadt Döbeln am 15. Januar 2021 die Elternbeiträge für Dezember 2020 wie üblich einziehen.

Nicht alle Eltern zahlen die Beiträge per Lastschrift. Da die Stadtverwaltung Döbeln derzeit geschlossen ist, müssen die Eltern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bis zum 15. Januar 2021 ihren Beitrag für den Monat Dezember 2020 unter Angabe des Kassenzeichens überweisen. Die Zahlungsmodalitäten befinden sich auf dem Gebührenbescheid zum Elternbeitrag.

Die Zahlung der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 wird ausgesetzt und am 15. Februar 2021 nicht eingezogen. Eltern, die nicht per Lastschrift zahlen, müssen den Monatsbeitrag nicht überweisen.

Die Rückerstattung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt, wenn das Verfahren geklärt ist.

Alles Notwendige wird von der Stadtverwaltung Döbeln veranlasst.

Die Eltern müssen keinen Antrag auf Erstattung oder Befreiung von Elternbeiträgen stellen.

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