Information zu Elternbeiträgen
Der Freistaat Sachsen hat bisher noch keine Finanzierungsrichtlinie erlassen zur Erstattung der Kitabeiträge für diejenigen Eltern, die in den zurückliegenden Wochen keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Daher muss die Stadtverwaltung Döbeln für Februar 2021 die Elternbeiträge erst einmal in vollem Umfang einziehen.
Eltern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen den Elternbeitrag für Februar 2021 bis zum
15. März 2021 überweisen.
Sobald eine Finanzierungsrichtlinie vorliegt und das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten die Eltern eine Information über die tatsächlich angefallenen Kosten und gegebenenfalls eine Rückerstattung oder Nachforderung.
Ein Antrag ist dazu nicht erforderlich.