Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen, 05. April 2021

Corona-Lage 5. April 2021

Themen: Landkreis ermöglicht Lockerungen, Hinweise zum Zugang zu Kitas, Corona-Verstöße bei Leisnig

Statistik
Seit Donnerstag registrierte das Gesundheitsamt 371 neue Fälle. Damit steigt die Gesamtzahl auf 18321. Davon entfallen 7683 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 3675 auf den Altkreis Döbeln und 6963 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 219,7. In den Krankenhäusern werden 72 Covid-Patienten behandelt, davon 14 auf der Intensivstation.

Hinweis: In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.

Neue Allgemeinverfügung lässt Öffnungen zu

Der Landkreis Mittelsachsen hat am Abend eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab morgen. Demnach können Händler wieder click-and-meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Außerdem können Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, angeboten werden. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Eine Übersicht der Teststationen ist im Internet eingestellt. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher bzw. Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich möglich, auch ohne negativen Test. Dies gilt so lange bis die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation nicht überschritten ist. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt und gilt bis 18. April. 

Hinweis: Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis

Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Reichlich Verstöße gegen Corona-Schutzverordnung geahndet

Eine Feierlichkeit in Börtewitz rief Samstagabend die Polizei auf den Plan. Das teilte die Polizeidirektion in Chemnitz mit.Vor Ort stellten die Beamten eine größere Gruppierung fest, die sich zunächst unkooperativ verhielt und die polizeilichen Ansprachen ignorierte. Deshalb kamen weitere Polizisten hinzu, woraufhin die Feier aufgelöst wurde. Letztlich fertigten die Beamten gegen 13 angetroffene Personen unterschiedlicher Hausstände Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutzverordnung.

Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

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