12. Januar 2021
Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Darauf und auf eine Regelung für die Erstattung der Elternbeiträge haben sich die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände geeinigt. Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Der Vereinbarung muss noch der Sächsische Landtag zustimmen.