Pressemitteilungen der Polizeidirektion Chemnitz
Ihre Bürgerpolizistin / Ihr Bürgerpolizist informiert
Wenn es wieder früher dunkel wird: Polizei empfiehlt Licht-Check vor dem Herbst
Mit den kürzer werdenden Tagen und zunehmendem Herbstwetter rückt auch die Sicherheit im Straßenverkehr wieder stärker in den Fokus. Die Polizei weist deshalb alle Fahrzeugführer darauf hin, ihre lichttechnischen Anlagen rechtzeitig zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Mängel an Fahrzeugelektrik und Beleuchtung erhöhen Unfallrisiko erheblich
Gerade in der dunklen Jahreszeit sind funktionierende Beleuchtungseinrichtungen entscheidend für die Verkehrssicherheit. Defekte Scheinwerfer, falsch eingestellte Leuchten oder verschmutzte Rückstrahler können schnell zur Gefahr werden – sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Denn wer schlecht sieht oder schlecht gesehen wird, gefährdet sich und andere. Kleine technische Mängel können im Ernstfall schwere Folgen haben.
Fahrzeughalter sollten insbesondere folgende Punkte kontrollieren:
• Funktion von Abblendlicht und Fernlicht
• Rückleuchten und Bremslichter
• Blinker und Warnblinkanlage
• Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
• Kennzeichenbeleuchtung
• richtige Einstellung der Scheinwerfer überprüfen lassen
• saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sicherstellen
• Batterie und elektrische Anschlüsse kontrollieren
Häufig werden defekte Leuchtmittel erst bemerkt, wenn andere Verkehrsteilnehmer oder die Polizei darauf aufmerksam machen oder es bereits zu gefährlichen Situationen kam. Gerade bei Regen, Nebel und schlechter Sicht ist eine einwandfreie Beleuchtung unverzichtbar. Es wird deshalb empfohlen, die kostenlosen Lichttests vieler Werkstätten im Herbst zu nutzen. Neben der Sicherheit können Fahrzeugführer dadurch auch Beanstandungen bei Verkehrskontrollen vermeiden.
Denn eines gilt besonders in der dunklen Jahreszeit: Sehen und gesehen werden rettet Leben!
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 18.08.2026)
Tuning von Mopeds – insbesondere Simson – und die strafrechtlichen Konsequenzen
Simson-Fahrzeuge besitzen in Deutschland einen besonderen historischen Stellenwert. Die in der ehemaligen DDR produzierten Kleinkrafträder genießen aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelungen teilweise eine Sonderstellung. Bestimmte Simson-Modelle dürfen trotz einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h als Kleinkrafträder im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, sofern sie sich im originalen und zulässigen technischen Zustand befinden.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr setzt voraus, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet, sich über die rechtlichen Anforderungen ihres Fahrzeugs zu informieren. Dazu gehören unter anderem die erforderliche Fahrerlaubnis, ein bestehender Versicherungsschutz sowie die Einhaltung der technischen Zulassungsvorschriften.
Ein wesentliches Thema ist der Versicherungsschutz. Ein Kleinkraftrad darf im öffentlichen Verkehrsraum nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung betrieben werden. Werden technische Veränderungen vorgenommen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, kann dies auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Im Schadensfall können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen entstehen.
Besonders gravierend sind Veränderungen am Hubraum oder an der Motorleistung. Durch den Einbau eines größeren Zylinders oder andere leistungssteigernde Umbauten kann sich die Fahrzeugklasse ändern. Das Fahrzeug gilt dann unter Umständen nicht mehr als Kleinkraftrad, sondern als zulassungspflichtiges Kraftrad. In diesem Fall reichen weder die ursprüngliche Betriebserlaubnis noch das Versicherungskennzeichen aus. Zusätzlich wird dann eine entsprechende Zulassung, eine andere Versicherung und gegebenenfalls eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
Wird ein entsprechend verändertes Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse geführt, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Fahrerlaubnisrecht vor. Dies stellt eine Straftat dar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Daneben können weitere Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten verwirklicht werden, beispielsweise wenn gleichzeitig kein wirksamer Versicherungsschutz besteht oder die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Aus diesem Grund sollten technische Veränderungen an (Simson-)Fahrzeugen stets sorgfältig auf ihre rechtlichen Auswirkungen geprüft werden. Die historische Besonderheit der Simson berechtigt nicht dazu, gesetzliche Vorschriften außer Acht zu lassen. Nur ein technisch vorschriftsmäßiges, ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug, das mit der erforderlichen Fahrerlaubnis geführt wird, darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Einhaltung dieser Vorgaben dient nicht nur der eigenen Rechtssicherheit, sondern auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 29.07.2026)
Achtung, Fake-Nachricht! Wie Sie Ihr Erspartes vor Betrügern schützen
Die Maschen sind vielfältig, das Ziel der Cyberkriminellen ist immer dasselbe: Ihr Geld. Aktuell verzeichnet die Polizei viele Betrugsversuche über das Internet und das Smartphone. Die Täter gehen dabei psychologisch geschickt vor. Sie nutzen gefälschte E-Mails sowie betrügerische SMS- oder beispielsweise WhatsApp-Nachrichten, um an sensible Daten zu gelangen (sogenanntes Phishing) oder direkte Zahlungen zu erzwingen.
Die Maschen: Täuschung auf allen Kanälen
Die Betrüger tarnen sich als vertrauenswürdige Institutionen. In täuschend echt aussehenden E-Mails behaupten sie beispielsweise, dass Ihr Bankkonto gesperrt wurde oder ein wichtiges Paket nicht zugestellt werden kann. Auf dem Smartphone boomt der sogenannte „Enkeltrick via WhatsApp“: Die Täter geben sich als Tochter oder Sohn mit einer neuen Handynummer aus und bitten dringend um Geld für eine Notlage. Allen Nachrichten ist eines gemeinsam: Sie erzeugen Zeitdruck und fordern Sie auf, sofort einen Link anzuklicken, persönliche Passwörter einzugeben oder Überweisungen zu tätigen. Wer hier im Stress unüberlegt handelt, verliert schnell viel Geld.
Die Tipps der Polizei
Mit ein paar einfachen Verhaltensweisen können Sie die Kriminellen effektiv ins Leere laufen lassen:
- Gesundes Misstrauen: Seriöse Unternehmen, Banken oder Behörden fordern Sie niemals per E-Mail oder Textnachricht dazu auf, Passwörter, PIN oder TAN-Nummern preiszugeben.
- Keine Links anklicken: Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge in unerwarteten Nachrichten. Sie führen fast immer auf gefälschte Internetseiten oder installieren Schadsoftware.
- Der Kontroll-Anruf: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie das betroffene Unternehmen oder Ihre Angehörigen an. Nutzen Sie dafür aber niemals die Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht, sondern nur die Ihnen bekannten, alten Nummern.
Was tun, wenn es doch passiert ist?
Sollten Sie bereits Daten eingegeben oder Geld überwiesen haben, zählt jede Sekunde. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, um Zahlungen zu stoppen. Lassen Sie Ihre Konten und Karten sofort über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 sperren. Sichern Sie den gesamten Nachrichtenverlauf durch Screenshots und erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei Ihrer Polizeidienststelle.
Schützen Sie sich und Ihr Erspartes durch Wachsamkeit!
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 25.06.2026)
Videoüberwachung auf Privatgrundstücken
In der heutigen Zeit wird man in aller Regelmäßigkeit und an den verschiedensten Orten mit der Existenz von Videoüberwachung konfrontiert. Egal wie jeder persönlich darüber denkt – durch die Kamera entsteht immer eine Art Überwachungsdruck. Potentiell betroffene Personen werden somit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eingeschränkt. Überwachung durch öffentliche Stellen (z.B. Kommunen) und nichtöffentliche, gewerbliche Stellen (z.B. Tankstellen, Banken etc.) unterliegen den strengen Vorgaben und Regularien der Datenschutzvorschriften (DSGVO/BDSG).
Doch wo ist das Anbringen von Kameras durch Privatpersonen erlaubt? Wie ist es geregelt?
Grundsätzlich existiert zum Betreiben einer Videoüberwachung keine Anzeige-, Melde- oder auch Genehmigungspflicht. Folgende Punkte müssen aber zwingend beachtet und eingehalten werden:
- Überwachung ausschließlich privat genutzter Bereiche des Kamerabetreibers (z. B. selbstbewohntes Grundstück/Wohnung)
- Überwachung ohne Bezug zu wirtschaftlicher oder beruflicher Tätigkeit
- Aufzeichnungen dürfen nicht weitergegeben bzw. veröffentlicht werden
Ist dies gegeben, handelt es sich um eine zulässige „Haushaltsausnahme“ und der Betrieb fällt nicht unter die gesetzlichen Voraussetzungen des Datenschutzes.
Um etwaigen Beschwerden zuvorzukommen, sollte der Erfassungsbereich der Kamera für Außenstehende nach Möglichkeit erkennbar sein. Wünschenswert ist zudem eine entsprechende Beschilderung, mit der auf die Überwachung hingewiesen wird. Auch ein im Vorfeld mit den Nachbarn geführtes Gespräch, lässt manchen Ärger sicher gar nicht erst aufkommen.
Muss man im Umkehrschluss nun alle ausgewiesenen Überwachungskameras in der Nachbarschaft dulden?
Das kommt auf den Einzelfall an. Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich nicht deshalb rechtmäßig, weil sichtbar auf sie hingewiesen wird. Bestehen also Zweifel am Einhalten einer der oben genannten drei Punkte, sollte der Betroffene („Überwachte“) von seinem Auskunftsrecht gegenüber dem Kamerabetreiber Gebrauch machen. Bleibt die Antwort aus oder liegt gar eine unzulässige Überwachung vor, besteht die Möglichkeit der Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Sächsische Datenschutzbeauftragte). Diese nimmt sich der Sache an und gibt zudem Hinweise über weiterführende Möglichkeiten (z.B. zivilrechtliches Verfahren) zur Durchsetzung des eigenen Rechtsanspruchs. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.datenschutz.sachsen.de.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 17.03.2026)
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, an dem mindestens ein Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und welches zu Personen- oder Sachschaden führt. Es umfasst nicht nur Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern oder mit einem Hindernis.
Unfallflucht ist eine Straftat!
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kein Bagatelldelikt ist (§ 142 Strafgesetzbuch). Wer nach einem Verkehrsunfall weiterfährt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, macht sich strafbar. Unfallflucht kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch versicherungsrechtliche Nachteile sind möglich.
Nach jedem Verkehrsunfall gilt: anhalten, sichern und warten. Beteiligte müssen die Unfallstelle absichern, erforderliche Hilfe leisten und ihre Personalien sowie Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, beispielsweise bei einem beschädigten, geparkten Fahrzeug, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten und anschließend die Polizei verständigen. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Bleiben Sie nach einem Unfall vor Ort und melden Sie sich – so vermeiden Sie strafrechtliche Konsequenzen und unterstützen eine schnelle Schadensklärung.
Richtiges Absichern der Unfallstelle:
- Ruhe bewahren
- Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen, Motor ausschalten, Warnblinkanlage anschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen
- Notruf absetzen
Diese Maßnahmen helfen, die Sicherheit an der Unfallstelle zu gewährleisten und weitere Unfälle zu vermeiden.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 23.02.2026)
Ungesichert wird es gefährlich – Tipps zur Ladungssicherung
Dass sich ungesicherte Gegenstände im Auto selbstständig machen und gefährlich werden können, zeigt ein innerstädtischer Verkehrsunfall, bei dem zwei Pkw miteinander kollidiert waren. Ein im Kofferraum des einen Autos lose hineingestellter verschlossener Farbeimer, welcher zuvor im Baumarkt erworben wurde, hatte bei dem Unfall mit ungebremster Geschwindigkeit die Rückenlehne der hinteren Sitzreihe durchbrochen und sich explosionsartig im Fahrzeuginneren entleert. Die weiße Farbe hatte sich im gesamten Innenraum verteilt. Der Fahrer wurde bei dem Verkehrsunfall glücklicherweise nur leicht verletzt. Hätten zum Beispiel im Kofferraum schwere Gehwegplatten, Propangasflaschen oder andere sperrige Gegenstände ungesichert gelegen, wäre der Fahrer, vielleicht auch Unbeteiligte, schlimmstenfalls durch die Ladung schwer verletzt oder gar erschlagen worden.
Diese wahre Begebenheit aus dem Polizeialltag in Kurzfassung soll veranschaulichen, dass jegliche Ladung gegen Verrutschen zu sichern ist, um die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall oder Brems-/Ausweichmanöver nicht unnötig in Lebensgefahr zu bringen. Das gilt auch für Hunde als beste Freunde des Menschen. Tiere werden idealerweise in Transportboxen oder mit Sicherheitsgeschirren vor dem Schleudern bewahrt.
Gegenstände sollten im Fahrzeug kraft- und formschlüssig verstaut werden. Dazu empfehlen Verkehrsexperten, die Laderaumabdeckung zu verwenden sowie Ladungssicherungsnetze, Gepäcknetze oder Gurte zu nutzen. Die Ladung kann im Kofferraum auch mit einer Decke abgedeckt und diagonal mit Zurrgurten gesichert werden, die an den Verzurrösen im Boden befestigt werden. Die Rücksitzlehne dient als Trennwand – für noch mehr Halt können die Sicherheitsgurte der Rücksitze geschlossen werden, sofern dort niemand sitzt. Damit keine scharfkantigen Splitter bei einer Vollbremsung durch das Auto fliegen, sollten zerbrechliche Gegenstände, wie Glasflaschen, nicht lose, sondern beispielsweise in geschlossenen Kartons im Fußraum hinter dem Fahrer-/Beifahrersitz verstaut werden. Sperrige Gegenstände, wie beispielsweise Bretter oder Ski, transportiert man am besten in einer Dachbox. Auch eine gleichmäßige Gewichtsverteilung im Pkw und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts (Überladung) sollten nicht außer Acht gelassen werden, um insbesondere Stabilität und Fahreigenschaften des Autos nicht zu verändern. Nicht immer ist das Familienauto ein geeignetes Transportmittel.
Die Ladungssicherungspflichten werden durch folgende Paragraphen geregelt:
- 22 StVO, § 23 StVO, § 30 StVZO, § 31 StVZO
Bei Verstößen drohen dem betroffenen Fahrzeugführer sowie -halter Bußgelder beginnend ab 25 Euro und unter Umständen bis hin zu 585 Euro verbunden mit Punkten in Flensburg.
Denken Sie also bitte immer an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung! Wir wünschen Ihnen stets eine unfallfreie Fahrt – mit und ohne Ladung.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 12.01.2026)


