Stadtgeschichte
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Stadtverwaltung Döbeln Amtsleiterin: Natalie Möckel Sachgebietsleiterin: Jana Finke |
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Die Stadt Döbeln ist Schulträger für die allgemeinbildenden Schulen und hat die räumlich-sächlichen Bedingungen vorzuhalten und die anfallenden Kosten dafür zu tragen.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ist seit 2011 Aufgabenträger für die Schülerbeförderung der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und den Erzgebirgskreis. Die aktuelle Satzung und weitere Informationen können im Internetauftritt des Verkehrsverbundes Mittelsachsen nachgelesen werden.
Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Darüber hinaus können Kinder, die bis zum
30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, von ihren Eltern in der Schule angemeldet werden und unterliegen dann der Schulpflicht.
In der Großen Kreisstadt Döbeln gibt es seit 2016 wieder zwei Schulbezirke. In der 15. Sitzung des Stadtrates Döbeln wurde am 28.04.2016 die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der
Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen. In der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Großen Kreisstadt Döbeln sind die Grundlagen für die jährliche Anmeldung der Schüler und Schülerinnen geregelt.
Hinzugekommen ist der Schulbezirk für die Grundschule in der ehemaligen Gemeinde Mochau. Danach bleibt die geltende Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Mochau und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig erhalten.
Die Große Kreisstadt Döbeln tritt als Rechtsnachfolger für die Gemeinde Mochau ein. Der festgelegte Einzelschulbezirk für die Grundschule Mochau umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Zschaitz-Ottewig und die Ortsteile Mochau, Beicha, Choren, Dreißig, Geleitshäuser, Gertitzsch, Gödelitz, Großsteinbach, Juchhöh, Kleinmockritz, Leschen, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Meila, Nelkanitz, Petersberg, Präbschütz, Prüfern, Schallhausen, Schweimnitz, Simselwitz und Theeschütz der Großen Kreisstadt Döbeln.
Der bisherige gemeinsame Schulbezirk für die Grundschulen Döbeln-Ost, Kunzemanngrundschule, Grundschule „Am Holländer“ und die Grundschule Großbauchlitz bleibt bestehen.
Die Eltern melden die schulpflichtigen Kinder bei der Döbelner Grundschule, die sie für ihr Kind ausgewählt haben, an. Über die Termine wird rechtzeitig in den Kindertagesstätten und in der Tagespresse informiert.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Außerdem kann bei dem Besuch einer Kindertageseinrichtung zusätzlich die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass zur Anmeldung die Kinder mitgebracht werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung.
Die Schulärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Mittelsachsen untersuchen die Kinder körperlich (einschließlich Seh- und Hörtest) und beurteilen orientierend den Entwicklungsstatus. Außerdem besprechen sie die Gesundheitsvorgeschichte und führen eine Impfberatung durch. Bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist der Schulleiter/in der entsprechenden Grundschule anwesend.
Eltern, die wünschen, dass ihr Kind eine Schule außerhalb von Döbeln besucht, melden ihre Kinder fristgemäß an der Grundschule in Döbeln an und stellen dann, unter Angabe der Gründe, bei der gewünschten Schule einen Ausnahmeantrag. Ausnahmegründe liegen laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG § 25) vor, wenn
Eltern, deren Kinder in die Schule in freier Trägerschaft des Christlichen Schulvereins Döbeln-Technitz e. V. eingeschult werden sollen, melden ihre Kinder ebenfalls fristgemäß an einer Döbelner Grundschule an und stellen dann den Antrag auf Aufnahme in die Grundschule beim Christlichen Schulverein e. V. in Döbeln-Technitz, Westewitzer Straße 17, Telefon: 03431 605725.
Sollte keine Aufnahme, wie gewünscht erfolgen, werden diese Kinder dann in die Grundschule vermittelt, wo die aufgenommene Zahl der Erstklässler noch nicht den max. Klassenteiler 28 erreicht hat. Ein Wunsch- bzw. Wahlrecht wird den Eltern nicht eingeräumt.
Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Oberschulen bekanntgegeben.
Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in der Oberschule "Am Holländer" Döbeln oder in einer anderen Oberschule ihrer Wahl an.
Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Gymnasien bekanntgegeben.
Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder im Lessing-Gymnasium Döbeln oder in einem anderen Gymnasium ihrer Wahl an.
Die Förderschule wird von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit eine besondere pädagogische Förderung bedürfen.
Das Amt24 ist das zentrale Online-Service-Portal der sächsischen Verwaltungen, das Bürgern und Unternehmen Informationen zu Verwaltungsverfahren, Formulare und Online-Dienste zur Verfügung stellt. Eine zentrale Redaktion sichert die Aktualität des umfangreichen Datenbestandes.
Im Serviceportal Amt24 finden Sie Informationen, Formulare und Kontaktadressen für Behördenanliegen in allen Lebenslagen.
Herausgeber: Sächsiche Staatskanzlei
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Stadtverwaltung Döbeln Sachgebietsleiter: Andreas Schön Wohngeld: Öffnungszeiten: Kontakte in der Wohngeldbehörde sind nur |
Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet das Land Sachsen zusammen mit dem Bund in solchen Fällen mittels Wohngeld finanzielle Hilfe. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt für:
Mietzuschuss:
Lastenzuschuss:
Weitere wichtige Details:
Zum 01.01.2020 trat das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Mit den schon bekannten Voraussetzungen sind weitere allgemeine Leistungsverbesserungen in Kraft getreten, die zur Erhöhung des Wohngeldes beitragen sollen. Neben der Erhöhung der allgemeinen Leistungsvoraussetzungen gehören auch die Erhöhung der Miethöchstgrenzen, die Einführung einer weiteren Mietenstufe, die Erhöhung des Behindertenfreibetrages für schwerbehinderte Personen (von 1.500 EUR auf 1.800 EUR) und die Erhöhung des anrechnungsfreien Betrages für pflegebedürftige Personen (von 4.800 EUR auf 6.500 EUR). Weiterhin erhalten Personen für die Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die sie gleichzeitig Kindergeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Die Zugangsvoraussetzungen dafür sind der Kindergeld- und Wohngeldbewilligungsbescheid.
Die wichtigste Änderung des Wohngeldstärkungsgesetzes ist aber, dass erstmalig in das Gesetz die Dynamisierung der Leistung aufgenommen wurde. Damit soll die Leistung aller zwei Jahre auf der Grundlage der Miet- und Einkommensentwicklung in automatisierter Form fortgeschrieben werden. Erstmalig erfolgt eine Anpassung zum 01.01.2022. Durch die Dynamisierung soll sichergestellt werden, dass weniger Personen aus der Leistung Wohngeld herausfallen, wenn es Einkommensverbesserungen gibt und auch auf die Mietpreissteigerungen angemessen reagiert werden kann.
Zum 01.01.2021 wird das Wohngeld erstmalig wegen Berücksichtigung von Heizkosten erhöht. Die Heizkosten werden pauschal und nach Haushaltgröße berechnet (z. B.: 1 Personenhaushalt - 14,40 EUR). Je weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht die Pauschale um 3,60 EUR. Eine weitere Leistungsverbesserung können die sogenannten Pendler, die täglich einen Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mehr als 20 km zurücklegen, erwarten. Hier steigt der absetzbare Betrag ab dem 21. Kilometer Fahrtweg auf 0,35 EUR, statt
nur 0,30 EUR.
Für alle die Leistungen nach dem Zweiten Buch oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten bleibt jedoch der Grundsatz bestehen, dass sie für die Zeit der Leistungsbewilligung vom Wohngeld auszuschließen sind.
Das Wohngeld können Sie bei der Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung beantragen und erhalten diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch von dieser bewilligt und ausgezahlt.
Über das Serviceportal Amt24 des Freistaates Sachsen können Sie sich alle Wohngeldanträge herunterladen und erhalten weitere Informationen zum Thema Wohngeld.
Der Sozialpass ist im Landkreis Mittelsachsen seit 2009 gängige Praxis. Die Stadt Döbeln beteiligt sich daran als eine der Partnerkommunen des Landkreises, in denen der Sozialpass auch akzeptiert wird.
Der Sozialpass hat die vordringliche Aufgabe, Personen mit geringem und einfachem Einkommen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu ermäßigten Preisangeboten zu ermöglichen und somit einen wirtschaftlichen Ausgleich für die Betroffenen zu schaffen.
Über 430 Personen haben in den letzten Jahren den Sozialpass in der Stadt beantragt und erhalten. Dieser ist bis zu 12 Monate gültig und kann bei Fortbestehen der wirtschaftlichen Lage verlängert werden.
Gültig ist dieses Dokument nicht nur in der Stadt Döbeln, sondern im gesamten Landkreis Mittelsachsen.
Beantragt werden kann der Sozialpass bei der Stadtverwaltung Döbeln, Sachgebiet Wohnen/Soziales, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Raum 011, zu den üblichen Öffnungszeiten. Wer zuvor Fragen hat, kann sich auch unter Telefon 03431 579-213 über die Antragsvoraussetzungen erkundigen.
Folgende Personengruppen, die die genannten Nettoeinkommensgrenzen nicht überschreiten, können einen Sozialpass beantragen
(Stand: 01.01.2022):
| 1 Person | 1.260,00 EUR |
| 2 Personen | 1.652,00 EUR |
| 3 Personen | 2.052,00 EUR |
| 4 Personen | 2.453,00 EUR |
| 5 Personen | 2.855,00 EUR |
| 6 Personen | 3.252,00 EUR |
| 7 Personen | 3.650,00 EUR |
| 8 Personen | 4.048,00 EUR |
Die für die Ermittlung der Einkommensgrenze erforderlichen Nachweise halten Sie bitte bei der Antragstellung bereit und legen diese vor. Es zählen die Einnahmen, die als Nettobetrag erzielt werden.
In der Stadt Döbeln ist der Sozialpass zum Beispiel bei folgenden Einrichtungen nutzbar:
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Wohnen/Soziales im Rathaus.
Kontakt:
Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- und Personalamt
Sachgebiet Wohnen/Soziales
Zimmer 011, EG
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Sachgebietsleiter Andreas Schön
Tel.: 03431 579-213
Fax: 03431 579-168