Wohnungsbauförderung
In Sachsen gibt es die Förderrichtlinien Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Ziel beider Förderrichtlinien ist die Wohnraumförderung in Sachsen nachhaltig zu gestalten, um Wohnbedingungen zu schaffen, die den heutigen Erfordernissen Rechnung tragen.
Zum einen geht es um generationengerechtes Wohnen und zum anderen um möglichst preisgünstiges Wohnen bei hohen energetischen Qualitätsstandards. Beide Ausrichtungen dienen einer zukunftsorientierten Entwicklung des Wohngebäudebestandes.
Unter generationengerechten Baumaßnahmen in erhaltenswerten Wohngebäuden sind bauliche Erneuerungen zu verstehen, die sowohl jungen Familien als auch älteren, kranken oder behinderten Menschen das alltägliche Leben in ihrer Wohnung und ihrem unmittelbaren Wohnumfeld erleichtern. Um dies zu erreichen, sollen Barrieren soweit wie möglich abgebaut werden. Ganz praktisch geht es dabei beispielsweise um ausreichend breite Türen, durch die ein Kinderwagen ebenso passt wie ein Rollstuhl. Es geht auch um den Verzicht auf Stolperkanten. So soll ein Bad genügend Bewegungsfreiheit bieten und idealerweise über einen ebenerdigen Zugang zur Dusche verfügen.
Die Richtlinie Energetische Sanierung soll Eigentümer Anreize zur energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude geben. Maßnahmen der Wärmedämmung werden ebenso gefördert, wie die Umstellung auf energiesparende und umweltfreundliche Energieträger. Beispielhaft wäre hier der Austausch von nicht zeitgemäßer Heizungstechnik zu nennen hin zu einer Heizungsanlage mit Brennwerttechnik und Unterstützung mit Solarenergie. Auch spielt die Dämmung des Hauses eine große Rolle bei der Energieeinsparung. So sind Maßnahmen wie der Austausch der Fenster, die Dämmung der Wände sowie des Daches ausdrücklich förderfähig.
Förderprogramme
Energetische Sanierung
Richtlinie des Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohnraum (RL Energetische Sanierung)
Wer:
|
- Selbstnutzer
- private Vermieter
- organisierte Wohnungswirtschaft
|
Was:
|
Energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zur Verbesserung der Wärmedämmung, z. B. Dämmung des Daches, Austausch der Fenster
- zur Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. Anbau Solaranlage
- zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung, z. B. Austausch von Nachtspeicheröfen durch Brennwerttherme
|
Wie:
|
Darlehen zwischen 5.000 € und max. 50.000 € je Wohnung
- Zinsen ab 1,5 % (abhängig von Energiestandard)
- Laufzeit 20 Jahre
- bis zu 500 € Zuschuss für energetische Bewertung
|
Mehrgenerationenwohnen
Richtlinie des Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen)
Wer:
|
- Selbstnutzer
- private Vermieter
- organisierte Wohnungswirtschaft
|
Was:
|
Anpassung bestehender Wohngebäude für generationenübergreifende Wohnformen, z. B.
- Anpassung von Grundrissen und Türen
- Entfernung von Schwellen und Treppen
- Anbau von Balkonen
- Einbau von Aufzügen, Notrufanlagen und automatischen Türöffnern
- Schaffung von Gemeinschafträumen
- Schaffung geeigneter Gebäudezugänge
- Anpassung des Wohnumfeldes
|
Wie:
|
Darlehen zwischen 5.000 € und max. 50.000 € je Wohnung/ Gemeinschaftsraum
- Zinsen 1,5 % in den ersten 10 Jahren, ab dem 11. Jahr 3,5 %
- Laufzeit 20 Jahre
|
Wohneigentum
Richtlinie des Staatsministeriums des Innern zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich (RL Wohneigentum)
Wer:
|
Selbstnutzer
|
Was:
|
Erwerb von bestehenden Wohngebäuden in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen
|
Wie:
|
Darlehen bis zu 50.000 € pro Person, 30.000 € pro Kind
- Zinsen 2,0 % (abhängig von der Anzahl der Kinder, die während der Laufzeit des Darlehens hinzukommen, Reduzierung des Zinssatzes auf 1,0 % möglich)
- Laufzeit 20 Jahre
|
Antragstellung:
Die Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - schriftlich zu beantragen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - unter www.sab.sachsen.de, in den Kundencentern/Regionalbüros oder nach telefonischer Anfrage.
Weitere Infos:
Ansprechpartner:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Gesprächstermine in den Kundencentern oder Regionalbüros nach telefonischer Vereinbarung unter
Telefon: 0351 4910 4920 werktags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr
Kundencenter Dresden Pirnaische Straße 9 01069 Dresden
|
Kundencenter Chemnitz Neefestraße 88 09116 Chemnitz
|
Kundencenter Leipzig Universitätsstraße 16 04109 Leipzig
|
zurück zum Seitenanfang
zurück zum Menüpunkt Planen & Bauen/Förderprogramme