Förderung von Baumaßnahmen privater Eigentümer im Fördergebiet "Zentrum / Muldeninsel"
Die Stadt Döbeln wurde mit dem Gebiet „Zentrum/Muldeninsel“ im Jahr 2022 in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Fördergebiet zielt das Programm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab. Mit Mitteln des Landes und des Bundes sowie der Stadt können Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel zu beheben. Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen zum Fördergebiet die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Nach Abstimmung des Vorhabens und Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung besteht für private Hauseigentümer die Möglichkeit, private Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
- Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
- Die Maßnahme entspricht den Förderzielen.
- Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Stadt Döbeln.
- Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Stadt Döbeln und der STEG abzustimmen. Bei Bedarf ist die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung einzuholen.
- Die gültigen Bauvorschriften sind einzuhalten.
- Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
- Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden.
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
- Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen.
- Neubaumaßnahmen.
- Modernisierung und Instandsetzung der Gebäudehülle mit max. 25 % der förderfähigen Kosten.
- Abbruch- und Abbruchfolgekosten max. 90% der förderfähigen Kosten.Allerdings ist eine Förderung von Abbrüchen denkmalgeschützter Gebäude ausgeschlossen.
Förderfähige Modernisierungsmaßnahmen
Vielerlei Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen, können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
- Erneuerung des Außenputzes, des Daches (einschließlich Dachstuhl) und der Dachrinnen,
- Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk von Außenwänden,
- Austausch von alten Fenstern und Haustüren,
- Barrierefreier bzw. -armer Umbau von Eingangsbereichen,
- Erneuerung von Einfriedungen.
Der Richtliniengeber hat darauf hingewiesen, dass bei der Förderung von privaten Maßnahmen der städtebauliche Missstand für das gesamte Gebäude festzustellen und die Förderbedürftigkeit zu prüfen ist. Aus dieser Prüfung ergibt sich der Förderumfang der Einzelmaßnahme. Grundsätzlich ist es nicht zulässig, einzelne Leistungen zu fördern, wenn noch mehrerer Missstände festzustellen sind.
Anspechpartner
Stadtverwaltung Döbeln
Technischer Bereich
Stadtplanungsamt
Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Frau Anette Grahl
Zimmer 202, 2. OG
Tel.: 03431 579-270
Fax: 03431 579-291
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00/
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00/
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Programmbegleiter
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Frau Christine Borstorff
Tel.: 0351/25518-25518-22
E-Mail:
www.steg.de