Hier finden Sie als Bauherr in Döbeln Wissenswertes über die Vergabe von
Hausnummern und
Straßennamen sowie das aktuelle Straßenverzeichnis der Stadt Döbeln.
Hausnummern
Gemäß § 126 Absatz (3) Satz 1 BauGB hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Nummer zu versehen.
Auszug aus der
Polizeiverordnung der Stadt Döbeln
gegen umweltschädigendes Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern
(bekannt gemacht im Amtsblatt am 11.06.2015, in Kraft getreten am 12.06.2015)
Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern
§ 23 Anbringen von Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes, unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückseingang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt auf Antrag der Hauseigentümer durch das Planungsamt SG Stadtplanung. Eine eigenmächtige Vergabe von Hausnummern durch den Eigentümer des Grundstücks oder einen anderen Nichtberechtigten ist nicht gestattet.
Die Antragstellung erfolgt an
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Stadtverwaltung Döbeln Planungsamt - SG Stadtplanung Obermarkt 1 04720 Döbeln |
Ansprechpartner/in |
Frau Grahl Rathaus, Zi. 202 Tel.: 03431 / 579 270 Fax: 03431 / 579 291 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. |
Für die Bearbeitung des Antrags und die Vergabe der Hausnummer und das Versenden der Unterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) (bekanntgemacht im Amtsblatt am 29.01.2004, in Kraft getreten am 30.01.2004) erhoben.
Die vergebene Hausnummer wird durch Planungsamt / SG Stadtplanung an folgende Einrichtungen und Personen gemeldet:
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Antragsteller / Eigentümer
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Stadtverwaltung Döbeln - Planungsamt - Sachgebiet Stadtplanung
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Stadtverwaltung Döbeln - Planungsamt - Sachgebiet Bauordnung / Bauarchiv
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Stadtverwaltung Döbeln - Bürgerbüro
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Stadtverwaltung Döbeln - Amt für Jugend, Soziales und Wohnen - Sachgebiet Wohnen
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Stadtverwaltung Döbeln - Liegenschaften
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Stadtverwaltung Döbeln - Ordnungsamt / Feuerwehr
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Stadtwerke Döbeln
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Landratsamt Mittelsachsen / Rettungsleitstelle
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Landratsamt Mittelsachsen - Referat Vermessungs- und Gutachterwesen
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Amtsgericht Döbeln / Grundbuchamt
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Deutsche Post
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Finanzamt Döbeln
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Vermessungsbüro Forberger & Partner GmbH Döbeln
Straßennamen
Alle innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze müssen einen Namen tragen. Die Benennung ist Aufgabe des Stadtrates.
Die Veröffentlichung von neuen Straßennamen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Döbeln.
Straßenverzeichnis Döbeln in alphabetischer Reihenfolge
Straßenverzeichnis Döbeln geordnet nach Ortsteilen