Städtebauliche Entwicklungskonzepte

Städtebauliche Entwicklungskonzepte


Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte sind informelle Planungen als Orientierungsrahmen für die Kommune. An die Stelle von einzelnen Fachplanungen tritt ein abgestimmtes Leitbild, das alle örtlich relevanten Handlungsfelder und Fachbereiche integriert. Die Realisierung der detaillierten Einzelprojekte werden anhand einer umsetzungsorientierten und anpassungsfähigen Strategie regelmäßig mit den gesamtstädtischen Entwicklungsvorstellungen abgestimmt und evaluiert.

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für die Gesamtstadt

Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) Stadtumbaugebiet I Gründerzeitviertel Süd"

Einzelhandelskonzept

Städtebauliches Entwicklungskonzept "Zentrum/Muldeninsel" (Lebendige Zentren)

Entwicklungskonzept Parkanlage "Bürgergarten" in Döbeln

 

Stadtumbaugebiet                                                                    Beschluss vom 06.02.2003
Entwicklungsbereich "Erweiterte Innenstadt"                                           Beschluss vom 12.12.2002  
Problemgebiet "Gründerzeitliche Stadterweiterung" Beschluss vom 02.04.2009
Sanierungsgebiet Döbeln "Oschatzer/ Dresdener Straße"

Sanierungsgebiet Döbeln "Oschatzer/ Dresdener Straße"

Sanierungsgebiet Döbeln "Oschatzer/ Dresdener Straße"

Hausnummern & Straßennamen

Hausnummern & Straßennamen

Hier finden Sie als Bauherr in Döbeln Wissenswertes über die Vergabe von Hausnummern und Straßennamen sowie das aktuelle Straßenverzeichnis der Stadt Döbeln.

 

 Hausnummern

Gemäß § 126 Absatz (3) Satz 1 BauGB hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Nummer zu versehen.

Auszug aus der

Polizeiverordnung der Stadt Döbeln

gegen umweltschädigendes Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern

(bekannt gemacht im Amtsblatt am 11.06.2015, in Kraft getreten am 12.06.2015)

Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern

§ 23 Anbringen von Hausnummern

(1)   Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.

(2)   Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes, unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückseingang angebracht werden.

(3)   Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.



Die Vergabe der Hausnummer erfolgt auf Antrag der Hauseigentümer durch das Planungsamt SG Stadtplanung. Eine eigenmächtige Vergabe von Hausnummern durch den Eigentümer des Grundstücks oder einen anderen Nichtberechtigten ist nicht gestattet.
 
Die Antragstellung erfolgt an
Stadtverwaltung Döbeln
Planungsamt - SG Stadtplanung
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Ansprechpartner/in Frau Grahl
Rathaus, Zi. 202
Tel.: 03431 / 579 270
Fax: 03431 / 579 291
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

 
 
 
 
 
Hier können Sie das entsprechende pdfAntragsformular herunterladen.
 
Für die Bearbeitung des Antrags und die Vergabe der Hausnummer und das Versenden der Unterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) (bekanntgemacht im Amtsblatt am 29.01.2004, in Kraft getreten am 30.01.2004) erhoben.

Die vergebene Hausnummer wird durch Planungsamt / SG Stadtplanung an folgende Einrichtungen und Personen gemeldet:
  • Antragsteller / Eigentümer
  • Stadtverwaltung Döbeln - Planungsamt - Sachgebiet Stadtplanung
  • Stadtverwaltung Döbeln - Planungsamt - Sachgebiet Bauordnung / Bauarchiv
  • Stadtverwaltung Döbeln - Bürgerbüro
  • Stadtverwaltung Döbeln - Amt für Jugend, Soziales und Wohnen - Sachgebiet Wohnen
  • Stadtverwaltung Döbeln - Liegenschaften
  • Stadtverwaltung Döbeln - Ordnungsamt / Feuerwehr
  • Stadtwerke Döbeln
  • Landratsamt Mittelsachsen / Rettungsleitstelle
  • Landratsamt Mittelsachsen - Referat Vermessungs- und Gutachterwesen
  • Amtsgericht Döbeln / Grundbuchamt
  • Deutsche Post
  • Finanzamt Döbeln
  • Vermessungsbüro Forberger & Partner GmbH Döbeln

Straßennamen

Alle innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze müssen einen Namen tragen. Die Benennung ist Aufgabe des Stadtrates.

Die Veröffentlichung von neuen Straßennamen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Döbeln.

Straßenverzeichnis Döbeln in alphabetischer Reihenfolge

Straßenverzeichnis Döbeln geordnet nach Ortsteilen

 
Verkehrsplanung

Verkehrsplanung


Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Verkehrsplanungen und -konzeptionen
der Stadt Döbeln.

 

Radverkehrskonzept

Parkraumkonzept

 

Ansprechpartner:

Herr Hanns, Dezernent Technischer Bereich und Amtsleiter Stadtplanungsamt

Rathaus, 2. Etage, Zi. 202
Tel.: 03431 / 579 209

 

Frau Köhler, Stadtplanungsamt, SG Verkehr und Natur
Rathaus, 2. Etage, Zi. 203
Tel.: 03431 / 579 234
 
Fax: 03431 / 579 291
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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