Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

01/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.01.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016
der Großen Kreisstadt Döbeln

Gemäß § 88a in Verbindung mit § 88c SächsGemO hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 der Großen Kreisstadt Döbeln mit Beschluss-Nr. 334/37/2023 festgestellt.

Der Feststellungsbeschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Der Stadtrat beschließt folgende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 der Großen Kreisstadt Döbeln.

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre

-      Bürgschaften
Zum Bilanzstichtag beträgt die mit der Gemeinde Mochau übernomme Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gewerbepark Fuchsloch GmbH für die Große Kreisstadt 477.583,89 EUR. Für diese Ausfallbürgschaft weist die Bilanz eine Rückstellung aus.
Weitere Bürgschaften und Sicherheiten wurden zum Bilanzstichtag von der Großen Kreisstadt Döbeln nicht übernommen.

-      Vorbelastungen resultieren aus den nach 2016 zu übertragenen Haushaltsermächtigungen und betragen 1.588.755,67 EUR.
Der Betrag resultiert aus Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.083.941,98 EUR und Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 2.495.186,31 EUR

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 liegt öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Döbeln, Kämmerei, Zimmer 117, im Rathaus während der üblichen Dienstzeiten aus.

Döbeln, den 20.12.2023

Liebhauser

Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 der Großen Kreisstadt Döbeln 

 

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