Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Ort, Raum: Kleiner Sitzungssaal, Rathaus, Zi. 116
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
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1 |
Eröffnung und Begrüßung |
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2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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3 |
Bestätigung der Tagesordnung öffentlicher Teil |
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4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift |
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5 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift |
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6 |
Öffentliche Vorlagen |
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6.1 |
Beschluss zur Finanzierung für die Errichtung einer |
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6.2 |
Zuschlags- und Auftragserteilung zum Bauvorhaben |
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7 |
Sonstiges |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Döbeln, den 10.01.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister